Kündigung eines Ersatzmitgliedes
Bei uns ist beabsichtigt, dem ersten (und leider auch einzigen) Ersatzmitglied eines einköpfigen Betriebsrates zu kündigen, ohne dass der Sonderkuendigungsschutz nach §15 KSchG beachtet wurde. Mir ist klar, dass das gesetzlich nicht geht, aber kann ich hier nach §102 BetrVG wegen fehlerhafter sozialer Auswahl widersprechen, muss ich etwas anderes anführen oder kann ich nur Bedenken äussern, kann aber nicht widersprechen.
Community-Antworten (1)
20.06.2005 um 01:46 Uhr
Die Angelegenheit ist ein bißchen kompliziert. Frage: Hat das Ersatzmitglied wirklich den speziellen Kündigungsschutz des § 15 KSchG? Das ist nur dann der Fall, wenn es in den letzten 12 Monaten vor der - tatsächlichen - Kündigung wegen Abwesenheit des ordentlichen BR-Mitglieds als jetzt amtierendes BR-Mitglied tätig geworden ist. Wenn dies zutrifft, ist jede Kündigung ohne die ausdrückliche Zustimmung des BR oder eine gerichtliche Zustimmung unwirksam. Das muß das Ersatzmitglied des BR dann aber persönlich in einer Kündigungsschutzklage geltend machen. Sozialauswahl oder dergl. spielt dabei keine Rolle. Weitere Fragen? Rufen Sie die W.A.F. an! Da werden Sie geholfen!
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