Bei uns ist beabsichtigt, dem ersten (und leider auch einzigen) Ersatzmitglied eines einköpfigen Betriebsrates zu kündigen, ohne dass der Sonderkuendigungsschutz nach §15 KSchG beachtet wurde. Mir ist klar, dass das gesetzlich nicht geht, aber kann ich hier nach §102 BetrVG wegen fehlerhafter sozialer Auswahl widersprechen, muss ich etwas anderes anführen oder kann ich nur Bedenken äussern, kann aber nicht widersprechen.