Erstellt am 19.06.2005 um 23:46 Uhr von otto
Die Angelegenheit ist ein bißchen kompliziert.
Frage: Hat das Ersatzmitglied wirklich den speziellen Kündigungsschutz des § 15 KSchG? Das ist nur dann der Fall, wenn es in den letzten 12 Monaten vor der - tatsächlichen - Kündigung wegen Abwesenheit des ordentlichen BR-Mitglieds als jetzt amtierendes BR-Mitglied tätig geworden ist.
Wenn dies zutrifft, ist jede Kündigung ohne die ausdrückliche Zustimmung des BR oder eine gerichtliche Zustimmung unwirksam. Das muß das Ersatzmitglied des BR dann aber persönlich in einer Kündigungsschutzklage geltend machen. Sozialauswahl oder dergl. spielt dabei keine Rolle.
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