Erstellt am 17.06.2005 um 06:56 Uhr von Werner
Wende Dich an den Betriebsrat oder an die Handelskammer, da wird Dir geholfen.
Erstellt am 17.06.2005 um 08:14 Uhr von Rollie
Schulstunden sind aber i.d.R. nur 45 Min.
Wenn man alleine das BBiG ranzieht, könnte der AG Dich vermutlich zur Arbeit noch ordern.
§7 Freistellungen
"Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind."
Ich weiß aber nicht, in wie weit Pausen mit gelten, oder ob ab einer bestimmten Stundenzahl dieses als voller Arbeitstag mit 8 Stunden gewertet wird.
Da denke ich auch, dass das die IHK oder die Dozenten wissen müßten