Betriebsübergang - Welche Folgen hat das für ein Betriebsratsmitglied?
Hallo zusammen, hoffe auf eure Hilfe; echt verzwickt! Ich gehöre zu einem Betriebsteil eines bekannten Handyherstellers. Dieser Teil wird erst in eine Gmbh umgewandelt und anschließend direkt verkauft. Ich bin als einzigstes BR-Mitglied in diesen zu veraufenden Teil. Jetzt meine Frage: Werde ich als Betriebsratsmitglied des zu verkaufenden Betriebsteils zwangsläufig mit über gehen? Wäre super wenn ich von euch Rat bekommen würde!
Community-Antworten (1)
20.06.2005 um 02:41 Uhr
Guten Abend, Glen! Das Problem ist wirklich verzwickt. Habe ich das richtig verstanden?
- Sie sind beruflich in einem Betriebsteil eines größeren Betriebs tätig und gleichzeitig Mitglied im BR des gesamten Betriebs?
- Ihr Betriebsteil wird outgesourct und anschließend verkauft? Wenn das so ist, gilt für Sie grundsätzlich wie für alle Arbeitnehmer dieses Betriebsteils § 613a BGB, d.h. Sie wechseln zu der neu zu gründenden GmbH. Sie können diesem Betriebsübergang widersprechen (§ 613a Abs. 5 BGB) - wie alle anderen betroffenen Arbeitnehmer auch. Der bisherige Arbeitgeber hat gegenüber Ihnen als BR-Mitglied eine Weiterbeschäftigungspflicht. Die Frage ist nur: Was passiert bei den nächsten BR-Wahlen im Frühjahr 2006? Mein Rat: Holen Sie sich sachverständigen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie bei der W.A.F. an.
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