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Betriebsübergang - Welche Folgen hat das für ein Betriebsratsmitglied?

G
Glen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, hoffe auf eure Hilfe; echt verzwickt! Ich gehöre zu einem Betriebsteil eines bekannten Handyherstellers. Dieser Teil wird erst in eine Gmbh umgewandelt und anschließend direkt verkauft. Ich bin als einzigstes BR-Mitglied in diesen zu veraufenden Teil. Jetzt meine Frage: Werde ich als Betriebsratsmitglied des zu verkaufenden Betriebsteils zwangsläufig mit über gehen? Wäre super wenn ich von euch Rat bekommen würde!

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Community-Antworten (1)

O
otto

20.06.2005 um 02:41 Uhr

Guten Abend, Glen! Das Problem ist wirklich verzwickt. Habe ich das richtig verstanden?

  1. Sie sind beruflich in einem Betriebsteil eines größeren Betriebs tätig und gleichzeitig Mitglied im BR des gesamten Betriebs?
  2. Ihr Betriebsteil wird outgesourct und anschließend verkauft? Wenn das so ist, gilt für Sie grundsätzlich wie für alle Arbeitnehmer dieses Betriebsteils § 613a BGB, d.h. Sie wechseln zu der neu zu gründenden GmbH. Sie können diesem Betriebsübergang widersprechen (§ 613a Abs. 5 BGB) - wie alle anderen betroffenen Arbeitnehmer auch. Der bisherige Arbeitgeber hat gegenüber Ihnen als BR-Mitglied eine Weiterbeschäftigungspflicht. Die Frage ist nur: Was passiert bei den nächsten BR-Wahlen im Frühjahr 2006? Mein Rat: Holen Sie sich sachverständigen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie bei der W.A.F. an.

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