Hat der BRV ein Teilnahmerecht an Sitzungen der Abteilungsleiter?
Hallo! Hat der BR-Vors. das Recht, an den Sitzungen der Abteilungsleiter teilzunehmen. Dort werden ja überwiegend Sachen besprochen, die anschließend auch umgesetzt werden sollen.
Gruss Björn
Community-Antworten (3)
16.06.2005 um 01:51 Uhr
Das Recht hat er meines Erachtens nicht.
Allerdings schließt es nicht aus, das Betriebsräte in ihrer Funktion als Abteilungsleiter an der Sitzung teilnehmen.
16.06.2005 um 16:29 Uhr
Das Recht hat er leider nicht. Man kann jedoch mit dem Arbeitgeber verhandeln, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn ein BR-Mitglied an solchen Sitzungen teilnimmt, um umfangreich informiert zu sein und bei Anträgen an den BR den Inhalt solcher Sitzungen auswerten kann. Wäre ein Plus für die Zusammenarbeit BR/AG. Klappt leider bei uns auch nicht!!!
24.06.2005 um 22:37 Uhr
Ein Recht auf Teilnahme besteht sicherlich nicht. Wenn dort für den BR relevante Dinge besprochen werden muss der AG natürlich je nach Angelegenheit die Rechte des BR auf Information, Mitbestimmung usw. berücksichtigen. Der AG hat nätürlich meist kein Interesse mit offenen Karten zu spielen, wird also eine Teilnahme des BR an solchen Versammlungen zu vermeiden wissen. Schreibe leider aus Erfahrung.
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