Erstellt am 15.06.2005 um 23:51 Uhr von Rollie
Das Recht hat er meines Erachtens nicht.
Allerdings schließt es nicht aus, das Betriebsräte in ihrer Funktion als Abteilungsleiter an der Sitzung teilnehmen.
Erstellt am 16.06.2005 um 14:29 Uhr von re
Das Recht hat er leider nicht. Man kann jedoch mit dem Arbeitgeber verhandeln, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn ein BR-Mitglied an solchen Sitzungen teilnimmt, um umfangreich informiert zu sein und bei Anträgen an den BR den Inhalt solcher Sitzungen auswerten kann. Wäre ein Plus für die Zusammenarbeit BR/AG. Klappt leider bei uns auch nicht!!!
Erstellt am 24.06.2005 um 20:37 Uhr von Fuchs
Ein Recht auf Teilnahme besteht sicherlich nicht. Wenn dort für den BR relevante Dinge besprochen werden muss der AG natürlich je nach Angelegenheit die Rechte des BR auf Information, Mitbestimmung usw. berücksichtigen. Der AG hat nätürlich meist kein Interesse mit offenen Karten zu spielen, wird also eine Teilnahme des BR an solchen Versammlungen zu vermeiden wissen. Schreibe leider aus Erfahrung.