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Dringend: Ersatzmitglieder bei konstituierender Sitzung ?

H
helebu
Apr 2018 bearbeitet

Der Wahlvorstand hat den neu gewählten BR zur ersten Sitzung zur Wahl des Vorsitzenden (§29 (1) BetrVG)einzuladen . Wenn nun bekannt ist, dass einer der Bewerber zur Sitzung nicht erscheinen kann (Dienstreise), hat der Wahlvorstand dann ein Ersatzmitglied zu laden ?

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Community-Antworten (4)

K
Konrad

14.06.2005 um 16:47 Uhr

Es muss sich wirklich um eine unaufschiebbare nicht vermeidbare Dienstreise handeln. Im Protokoll vermerken! Dem Wahlvorstand bleibt wohl nichts anderes übrig als ein Ersatzmitglied zu laden. Trotzdem guten Start

Gruß Konrad

H
helebu

15.06.2005 um 01:26 Uhr

Danke Konrad. Gibt es dafür einen Beitrag in einem Kommentar oder so ? Aus dem BetrVG ergibt sich das nicht unmittelbar. Laut §29 (2) Satz 6 hat der BR-Vorsitzende Ersatzmitglieder zu laden, den gibt es aber noch nicht und in §29 (1) steht davon nichts.

Gruß, Helebu

V
vollmond

15.06.2005 um 02:59 Uhr

"Steht fest, dass ein Mitglied durch Krankheit, Urlaub usw. zeitweilig verhindert ist, so ist das nach § 25 in Frage kommende Ersatzmitglied zu laden." Quelle : Fitting 29, 14ff Gruß vollmond

H
helebu

15.06.2005 um 13:46 Uhr

Danke Vollmond. Das ist eindeutig.

Gruß, Helebu

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