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Versetzung eines Ersatzmitglieds ins Ausland - Nachrücken in den BR?

B
Bernhard
Apr 2018 bearbeitet
  1. Durch das Ausscheiden eines ordentlichen BR-Mitglieds soll das 1. Ersatzmitglied nachrücken. Der Koll. ist inzwischen auf eine Auslandsbaustelle versetzt, mit ruhendem Inlandsvertrag. Ist er in dieser Situation als Nachrücker berechtigt, ordentliches Mitglied zu werden? 2. Kann er in Hinblick auf die Wahlen 2006 ein passives Wahlrecht ausüben?
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Community-Antworten (1)

O
otto

20.06.2005 um 02:16 Uhr

Das ist eine sehr schwierige Frage. Was heißt es konkret, daß der Inlandsvertrag des Ersatzmitglieds ruht? Hat er/sie eine neuen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber - z.B. einer Tochterfirma im Ausland - oder ist lediglich der Einsatzort des Arbeitnehmers derzeit ein anderer, eben im Ausland? Im ersten Fall kann das Ersatzmitglied wahrscheinlich nicht in den BR nachrücken und hat auch das passive Wahlrecht für die nächste BR-Wahl verloren, wenn es bis dahin nicht wieder zurückgekehrt ist. Rufen Sie bei der W.A.F. an. Dort bekommen Sie Hilfe!

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