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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit im Ausland - Welches Gesetz gilt für deutsche Arbeitnehmer?

T
Tobias
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, wie sieht es denn mit deutschen Arbeitnehmern die ins Ausland abgeordnet sind aus? Müssen diese sich an die deutsche Arbeitszeitregelung halten, oder gilt das im Ausland geltende Gesetz?

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Community-Antworten (4)

K
Konrad

14.06.2005 um 17:07 Uhr

Das kommt darauf wohin z.b: EU, Und wie lange ? Dienstreise, oder wird befristet der Beschäfigte verliehen, dann greift das Arbeitnehmerentsendegesetz. In beiden Fällen gelten in der Regel die deutschen Arbeitsgesetze dort auch. Wird im Ausland dort ein Arbeitsvertrag oder Vereinbarung getroffen gelten die Bestimmungen von dort.

T
Tobias

14.06.2005 um 19:01 Uhr

Es geht um eine Abordnung von bis zu drei Jahren und in diesem Fall nach Asien. Der deutsche Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Ihrer Antwort nach würde für diese MA die deutsche Arbeitszeitregelung gelten, ist das richtig?

K
Konrad

15.06.2005 um 09:39 Uhr

In diesem Fall handelt es sich um eine befristete Arbeitsentsendung, die hier in Deutschland mit Vertragsergänzung vereinbart werden sollte. Lohn u. Gehalt läuft weiter auch werden weiterhin Rentenbeiträge bezahlt.
Die deutschen arbeitsrechtlichen Gesetze auch die Arbeitszeitregelung gelten weiterhin auch in Asien, wenn nicht anders vereinbart wird.
Wie die Praxis (Samstag/ Sonntagarbeit) in Asien eventuell wirklich aussieht steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Konrad

T
Tobias

15.06.2005 um 15:14 Uhr

Vielen Dank für die Hilfe Gruß Tobias

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