Arbeitszeit im Ausland - Welches Gesetz gilt für deutsche Arbeitnehmer?
Guten Tag, wie sieht es denn mit deutschen Arbeitnehmern die ins Ausland abgeordnet sind aus? Müssen diese sich an die deutsche Arbeitszeitregelung halten, oder gilt das im Ausland geltende Gesetz?
Community-Antworten (4)
14.06.2005 um 17:07 Uhr
Das kommt darauf wohin z.b: EU, Und wie lange ? Dienstreise, oder wird befristet der Beschäfigte verliehen, dann greift das Arbeitnehmerentsendegesetz. In beiden Fällen gelten in der Regel die deutschen Arbeitsgesetze dort auch. Wird im Ausland dort ein Arbeitsvertrag oder Vereinbarung getroffen gelten die Bestimmungen von dort.
14.06.2005 um 19:01 Uhr
Es geht um eine Abordnung von bis zu drei Jahren und in diesem Fall nach Asien. Der deutsche Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Ihrer Antwort nach würde für diese MA die deutsche Arbeitszeitregelung gelten, ist das richtig?
15.06.2005 um 09:39 Uhr
In diesem Fall handelt es sich um eine befristete Arbeitsentsendung, die hier in Deutschland mit
Vertragsergänzung vereinbart werden sollte. Lohn u. Gehalt läuft weiter auch werden weiterhin
Rentenbeiträge bezahlt.
Die deutschen arbeitsrechtlichen Gesetze auch die Arbeitszeitregelung gelten weiterhin auch in Asien, wenn
nicht anders vereinbart wird.
Wie die Praxis (Samstag/ Sonntagarbeit) in Asien eventuell wirklich aussieht steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Konrad
15.06.2005 um 15:14 Uhr
Vielen Dank für die Hilfe Gruß Tobias
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