Erstellt am 14.06.2005 um 15:07 Uhr von Konrad
Das kommt darauf wohin z.b: EU,
Und wie lange ? Dienstreise, oder wird
befristet der Beschäfigte verliehen, dann greift das
Arbeitnehmerentsendegesetz.
In beiden Fällen gelten in der Regel die deutschen
Arbeitsgesetze dort auch.
Wird im Ausland dort ein Arbeitsvertrag oder
Vereinbarung getroffen gelten die Bestimmungen von
dort.
Erstellt am 14.06.2005 um 17:01 Uhr von Tobias
Es geht um eine Abordnung von bis zu drei Jahren und in diesem Fall nach Asien. Der deutsche Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Ihrer Antwort nach würde für diese MA die deutsche Arbeitszeitregelung gelten, ist das richtig?
Erstellt am 15.06.2005 um 07:39 Uhr von Konrad
In diesem Fall handelt es sich um eine befristete Arbeitsentsendung, die hier in Deutschland mit
Vertragsergänzung vereinbart werden sollte. Lohn u. Gehalt läuft weiter auch werden weiterhin
Rentenbeiträge bezahlt.
Die deutschen arbeitsrechtlichen Gesetze auch die Arbeitszeitregelung gelten weiterhin auch in Asien, wenn
nicht anders vereinbart wird.
Wie die Praxis (Samstag/ Sonntagarbeit) in Asien eventuell wirklich aussieht steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Konrad
Erstellt am 15.06.2005 um 13:14 Uhr von Tobias
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Tobias