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Rollentausch von Betriebsratsmitgliedern mit Ersatzmitgliedern - geht das ?

E
Eva
Apr 2018 bearbeitet

Wir sind 5 BR Mitglieder und haben noch 2 BR Ersatzmitglieder. 2 der BR Mitglieder wollen nicht mehr im BR tätig sein, würden sich jedoch noch als Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen. 1. Ist dies möglich? 2. Wenn dies nicht möglich ist wären wir noch 5 BR Mitlgieder und hätten kein Ersatzmitglied mehr. Wenn kein Ersatzmitglied mehr da ist und eines der regulären Mitglieder z.B. Urlaub hat, sind wir dann noch handlungsfähig?

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Community-Antworten (5)

R
Rollie

15.06.2005 um 18:57 Uhr

Zu 1. Einen Tausch BR / Ersatzmitglied gibt es nicht. Wenn die BR'S nicht mehr ihr Mandat ausüben wollen, müssen sie ordnungsgemäß zurücktreten und sind damit raus. Die Ersatzmitglieder rücken als ordentliche Mitglieder nach.

zu 2. müßte ich nachschauen.

Die nächsten Wahlen sind in einem 3/4 Jahr. Ich würde die beiden Kollegen ermutigen, bis dahin noch durchzuhalten und das in sie gesteckte Vertrauen wahrzunehmen.

H
helebu

16.06.2005 um 02:51 Uhr

Hallo Eva, wir waren gerade in einer ähnlichen Situation. Zu 1.: Wie Rollie. Tausch geht nicht. Zu 2.: Dann könnt ihr halt kein Ersatzmitglied laden und müsst zu viert die Sitzung abhalten. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der BR-Mitglieder erforderlich. Ihr wärt also auch zu dritt noch beschlussfähig. Siehe §33 Abs. 2 BetrVG

Gruß, Helebu

B
BR-Wessi

16.06.2005 um 10:24 Uhr

helebu hat recht:

Die ordentlichen Mitglieder müssen ihren Rücktritt erklären, damit sind sie raus und auch keine Ersatzmitglieder mehr. Die Ersatzmitglieder rücken nach. Aber ihr könntet noch was anderes machen bis im Frühjahr Wahlen sind, ist es ja nicht mehr so lange hin: Ladet die ordentlichen Mitglieder jedesmal ein, die sagen, sie hätten keine Zeit und die Ersatzmitglieder nehem an den Sitzungen teil, fertig.

K
K.Laus

16.06.2005 um 13:00 Uhr

Hallo Eva, zu 1: wie Rollie und helebu zu 2: das selbe Die von BR Wessi geroffene Aussage ist so nicht richtig. Ersatzmitglieder dürfen nur geladen werden, wenn die ordentlichen Mitglieder aus wichtigem Grund verhindert sind (Urlaub, Krankheit, Dienstreise). Ansonsten sind Eure Beschlüsse anfechtbar.

K
kathi

16.06.2005 um 16:26 Uhr

So einfach, wie BR-Wessi es darstellt, geht es nicht. Ersatzmitglieder dürfen nur geladen werden, wenn die ordentlichen BR-Mitglieder verhindert sind. "Keine Zeit haben" ist keine Verhinderung. Eine Verhinderung wäre z.B. Urlaub oder Krankheit. Werden fälschlicherweise Ersatzmitglieder geladen, sind gefasste Beschlüsse unwirksam

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