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Rücktritt des BR-Vorsitzenden- Rückt sein Stellvertreter als BRV nach?

B
BiBine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Räte, unser Vorsitzender will zurücktreten (nicht ganz aus dem BR, nur vom Vorsitz), da er in seiner neuen Position nur noch wenig Zeit für BR-Arbeit hat. Rückt jetzt automatisch der Stellvertreter nach, können wir einen ganz neuen Vorsitz wählen oder muss auch der Stellvertreter zurücktreten? Besten Dank für Eure Antworten Sabine

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Community-Antworten (2)

N
N.D.

14.06.2005 um 17:38 Uhr

Der Vorsitzende muss in eurem Fall neu gewählt werden, der stellvertr. Vors. muss sein Amt nicht ebenfalls niederlegen, er übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden, bis ein neuer gewählt worden ist (Fitting... Handkommentar zum BetrVG, siehe § 26)

K
K.Laus

15.06.2005 um 13:20 Uhr

Hallo BiBine, in der nächsten Sitzung ist die Wahl des Vorsitzenden und ggf. des Stellv. Vorsitzenden auf die TO zu setzen. Sollte sich der Stellvertreter zur Wahl stellen und gewählt werden, so ist dieser Posten ebenfalls neu zu wählen. Wenn nicht, bleibt der Stellvertreter regulär im Amt.

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