Mailaccount - Notwendiges Arbeitsmittel eines Betriebsrates?
Hallo, unser Betriebsrat darf seit gestern auf Unterlassungsanweisung der Geschäftsleitung den Mailaccount nicht mehr für ausgehende Mails benutzen. Eingehende Mails können bearbeutet werden. Der Account ist personenbezogen und dies betrifft lediglich die hauptamtlichen Betriebsratsmitglieder. Ist das nicht ein notwendiges Arbeitsmittel für einen BR ? Darf das sein ?
Community-Antworten (2)
14.06.2005 um 18:51 Uhr
NEIN, die GL kann nicht einseitig auf den Betriebsrat begrenzt einfach den Mailausgang sperren, dies ist offensichtlich Behinderung im Sinne des BetrVG der BR –Arbeit. Generell kann schon die Geschäftleitung über die Anschaffung und Nutzung entscheiden, aber bestimmte Personen ausgrenzen kann sie nicht. Der BR hat Mitbestimmung und eine Betriebsvereinbarung über Nutzung von elektr. Dienste macht Sinn.
16.06.2005 um 10:41 Uhr
Auf einem Seminar, das ich besuchte, vertrat der Dozent, der Arbeitsrichter war, folgende These bzgl. der nötigen Arbeitsmittel: Ist ein Internetzugang im Hause vorhanden, und wenn nur auf dem Computer des Geschäftsführers, so steht dem BR auch einer zu. Hat irgendjemand im Hause eMail, und sei es nur der Chef, so hat auch der BR Anspruch. Zweifelhaft ist, ob extra für den BR eine solche Anlage eingerichtet wird, wenn es noch überhaupt nichts gibt, aber ist es vorhanden, dann auch für den BR. Wenn jetzt der Chef sagt, ausgehende eMails garnicht mehr, so gilt das für alle, auch für ihn selbst. Dann würde ich aus o.g. Gründen sagen, ok, ist halt so. Verbietet er es nur dem BR, so sehe ich das auch als Behinderung der BR-Arbeit.
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