Hallo, unser Betriebsrat darf seit gestern auf Unterlassungsanweisung der Geschäftsleitung den Mailaccount nicht mehr für ausgehende Mails benutzen. Eingehende Mails können bearbeutet werden. Der Account ist personenbezogen und dies betrifft lediglich die hauptamtlichen Betriebsratsmitglieder. Ist das nicht ein notwendiges Arbeitsmittel für einen BR ? Darf das sein ?