Erstellt am 19.04.2016 um 13:33 Uhr von gironimo
In der Situation würde ich diesen Punkt nicht weiter betrachten. Konzentriert Euch auf das Kündigungsbegehren des AG.
Vielleicht bekommt Ihr auf diplomatischem Wege die Kuh vom Eis, bevor der AG den BR anhört. Danach konzentriert Euch auf den Widerspruch/ bzw. Bedenken.
Erstellt am 19.04.2016 um 21:44 Uhr von Hartmut
So sehe ich das auch, Eidwahrer. Eine Freistellung ist ja zunächst nichts anderes, als dass der AG freiwillig die vollen Bezüge weiter bezahlt, ohne eine Gegenleistung dafür zu verlangen. Das darf der AG natürlich tun. Und die Mailinfrastruktur zu sperren, leider auch - Privatnutzung hin oder her. Seht zu, dass ihr mit dem Kollegen sprecht, und helft ihm durch Zuhören und gute Ratschläge.
Erstellt am 20.04.2016 um 11:37 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hartmut):
"Eine Freistellung ist ja zunächst nichts anderes, als dass der AG freiwillig die vollen Bezüge weiter bezahlt, ohne eine Gegenleistung dafür zu verlangen. Das darf der AG natürlich tun."
Irrtum! Das Recht auf Entgelt ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag! Nichts mit "freiwillig"!
Und einseitig freistellen ist auch gar nicht so einfach. Den Arbeitgeber trifft eine Beschäftigungspflicht.