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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sperrung Mailaccount

E
Eidwahrer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben einen Kollegen, dem man kündigen will (wenn möglich sogar noch außerordentlich). Die Kündigung ist noch nicht ausgesprochen, er ist aber bereits freigestellt und man hat ihm den Mailaccount gesperrt. Ist das überhaupt zulässig?

Die private Nutzung des Mailaccounts ist nicht verboten. Folgendes habe ich bereits gefunden: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-05/arbeitsrecht-kuendigung-sperrung-zugang-firmennetzwerk

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

19.04.2016 um 15:33 Uhr

In der Situation würde ich diesen Punkt nicht weiter betrachten. Konzentriert Euch auf das Kündigungsbegehren des AG.

Vielleicht bekommt Ihr auf diplomatischem Wege die Kuh vom Eis, bevor der AG den BR anhört. Danach konzentriert Euch auf den Widerspruch/ bzw. Bedenken.

H
Hartmut

19.04.2016 um 23:44 Uhr

So sehe ich das auch, Eidwahrer. Eine Freistellung ist ja zunächst nichts anderes, als dass der AG freiwillig die vollen Bezüge weiter bezahlt, ohne eine Gegenleistung dafür zu verlangen. Das darf der AG natürlich tun. Und die Mailinfrastruktur zu sperren, leider auch - Privatnutzung hin oder her. Seht zu, dass ihr mit dem Kollegen sprecht, und helft ihm durch Zuhören und gute Ratschläge.

P
Pjöööng

20.04.2016 um 13:37 Uhr

Zitat (Hartmut): "Eine Freistellung ist ja zunächst nichts anderes, als dass der AG freiwillig die vollen Bezüge weiter bezahlt, ohne eine Gegenleistung dafür zu verlangen. Das darf der AG natürlich tun."

Irrtum! Das Recht auf Entgelt ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag! Nichts mit "freiwillig"!

Und einseitig freistellen ist auch gar nicht so einfach. Den Arbeitgeber trifft eine Beschäftigungspflicht.

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