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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristlose Kündigung wegen fehlerhafter Abrechnung von Dienstfahrten für Betriebsratstätigkeit

F
frontosa
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe seit 10 Jahren meine Kilometer für meine Betriebsratstätigkeit in der Firma abgerechnet. Die sind immer bezahlt worden. Es war nicht immer die kürzeste aber die schnellste Verbindung. Jetzt wird mir Betrug vorgeworfen wegen der zu vielen Kilometer. Geht das? Er will fristlos kündigen.....

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Community-Antworten (2)

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vollmond

09.06.2005 um 02:40 Uhr

Hallo Frontosa, na ja, ordentlich kann er Dich nicht kündigen. Wichtig ist hierbei, seit wann der AG Kenntnis Deiner Fahrtwege hat, sollte er es schon mehrere Jahre oder Monate wissen, kann er Dich nicht außerordentlich kündigen. Die außerordl. Künd. ist nur möglich für den AG, unmittelbar nach Kenntnisnahme des Vorfalles. Außerdem hat der BR der Kündigung zuzustimmen(§103(1)BetrVG. Viel Glück, vollmond

R
Rollie

09.06.2005 um 18:20 Uhr

Wenn Du die kürzere Strecke regelmäßig gewählt hättest, aber die Längere abgerechnet, müßtest Du Dir den Vorwurf gefallen lassen. Wenn Du aber nur das abgerechnet hättest, was Du auch gefahren bist, seh ich keinen kündigungswürdigen Betrug.

Also ggf. Anwalt aufsuchen und prüfen, ob Kündigungsschutzklage Sinn bringt.

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