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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristlose Kündigung - Kündigungsgrund lieg fast 1 1/2 Jahre zurück

M
Malaga
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem Unternehmen einen Mitarbeiter mit dem der AG das Arbeitsverhältnis auflösen möchte. Allerdings auf unfaire Art und Weise. Das Verhalten des AG gegenüber diesem Mitarbeiter grenzt bereits an mobbing. Jezt hat der AG die Reisekostenabrechnungen dieses Mitarbeiters der letzten beiden Jahre geprüft und angeblich einen Betrug bei der Abrechnung von Bewirtungskosten auf einer GE-Reise von vor ca. 1 1/1 Jahren festgestellt und will aufgrund dessen den AN auffordern von sich aus zu kündigen und sollte er dies nicht tun will der AG dem AN fristlos kündigen. Der BR wurde vorab mündlich informiert, dass man heute mit dem AN sprechen wird. Offizielle will man den BR informieren falls der AG eine fristlose Kündigung aussprechen will.

Sollte der BR, wenn die Möglichkeit besteht, vorher mit dem AN hierüber sprechen?

Meiner Meinung nach sucht der AG hier nach einem Grund für eine Kündigung. Ist aber, falls der Vorwurf des Betrugs stimmen sollte (was der BR bisher nicht nachprüfen konnte, da keine Unterlagen vorliegen), ausreichend für eine fristlose Kündigung? Ich denke nein und finde, daß, wenn überhaupt, eine Abmahnung akzeptbabel wäre.

3.25805

Community-Antworten (5)

K
Kölner

22.09.2006 um 11:23 Uhr

@Malaga Seit wann befindet ein BR was richtiger wäre? Dem AN würde ich Eure "Empfindungen" mitteilen und fertig. Dann kann man sich über die Fakten unterhalten!

P
paula

23.09.2006 um 04:07 Uhr

@malaga

also grundsätzlich ist ein betrug natürlich ein grund für eine außerordentliche kündigung. aber vor ausspruch muss ja eine einzelfallbetrachtung vorgenommen werden. hier können evtl. auch punkte dafür sprechen, dass außnahmsweise eine abmahnung ausreicht. aber die gerichte verstehen bei solchen sachen nicht unbedingt spass. aber für euch ist jetzt erst mal wichtig, dass ihr faken bekommt.

aber wenn der AG kündigen will, werdet ihr ihn kaum hindern. der AN muss dass dann ggf. im kündigungsschutzprozess überprüfen lassen.

H
Helene

23.09.2006 um 10:58 Uhr

Grundsätzlich verhindert der BR keine Kündigung eines AN. Er muss vor Kündigung nur gehört werden. Auf der anderen Seite stimmt auch kein Betriebsrat einer Kündigung zu. Damit verschlechtert man die Chancen des gekündigtem Arbeitnehmer in einem Arbeitsgerichtsprozeß.

K
Kölner

23.09.2006 um 11:09 Uhr

@Helene Deine Meinung in Satz 2+3 ist mittlerweile restaurierungsbedürftig...

RI
Ramses II

24.09.2006 um 02:03 Uhr

"Auf der anderen Seite stimmt auch kein Betriebsrat einer Kündigung zu."

Warum?

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