Der BR wurde vorab mündlich informiert, dass man heute mit dem AN sprechen wird. Offizielle will man den BR informieren falls der AG eine fristlose Kündigung aussprechen will.
Sollte der BR, wenn die Möglichkeit besteht, vorher mit dem AN hierüber sprechen?
Meiner Meinung nach sucht der AG hier nach einem Grund für eine Kündigung. Ist aber, falls der Vorwurf des Betrugs stimmen sollte (was der BR bisher nicht nachprüfen konnte, da keine Unterlagen vorliegen), ausreichend für eine fristlose Kündigung? Ich denke nein und finde, daß, wenn überhaupt, eine Abmahnung akzeptbabel wäre.
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