Erstellt am 09.06.2005 um 08:55 Uhr von Werner
Wenn ihr einen gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen habt, können die Kollegen vom Pflegeteam der gGmbH auch für den gemensamen Betriebsrat kandidieren. Schau doch mal, inwieweit § 1 Abs. 2 BetrVG auf euere betriebliche Situation passt.
Wenn nicht, wählt jeder Betrieb seinen eigenen Betriebsrat.
Erstellt am 09.06.2005 um 18:55 Uhr von Bab
Ok.Erst mal Danke,glaube damit bin ich schon einen Schritt weiter.Unser Wahlausschuss iast am Tagen,gebe Info weiter.