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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsatz an anderen Standorten - Zustimmung Betriebsrat erforderlich ?

G
Gerd
Jan 2018 bearbeitet

Die Trainer in unsere Firma (Call-Center) haben eine veränderte Arbeitsplatzbeschreibung, die seit dem Jahreswechel u.a. vorsieht "Einsatz an anderen Standorten des Call-Center Verbundes". Die Geschäftsleitung ist nun der Auffassung, das eine Information an den BR ausreicht, wenn der Trainer dort -u.a. im Ausland- eingesetzt werden soll. "Eine formale Vorlage (Zustimmung zur Versetzung nach §99...) sei nun nicht mehr notwendig." Nach BetrVg und Fitting-Recherche bin ich dennoch unsicher, ob dies so richtig ist, oder nicht. Kann mir jemand einen Tipp geben? Vielen Dank und viele Grüße, Gerd

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Community-Antworten (1)

R
Rollie

03.06.2005 um 20:18 Uhr

Es stellt sich eher die Frage, ob die Änderung der Stellenbeschreibung ausreicht.

Wenn im Arbeitsvertrag beispielsweise der Arbeitsort festgeschrieben ist, das man das, zumindest nicht einseitig, einfach ändern.

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