Darf Betriebsratsmitglied ohne sich vorher abgesprochen zu haben eine Versammlung durchführen?
unser Vorsitzende war zu einer KBR- Sitzung außer Haus, da hat ein anderes Betriebsratsmitglied in seiner Abteilung eine Arbeitsschutzschulung durch geführt. Im Anschluß hat er dann über die Betrieblichelage gesprochen, die Art und Weise und der Inhalt war nicht korreckt und war unausgreift. Dinge sind dort gesagt worden die noch nicht einmal dem BR vorliegen( Verkauf einer Abteilung). Nun die Frage, darf das Betriebsratsmitglied ohne sich vorher mit dem gesamten BR abgesprochen zu haben diese Versammlung durchführen?
Community-Antworten (1)
07.06.2005 um 19:50 Uhr
Eindeutig nein. Zum Einen ist es nur vorgesehen, dass der BR-Vorsitzender (BetrVG §42) die Betriebsversammlung leitet, und dass der Betriebsrat (BetrVG §43 eine Betriebsversammlung einberuft. Zum Anderen verletzt er die Geheimhaltungspflicht (§79) wenn er solche "nicht öffentliche" Information preisgibt.
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