Erstellt am 02.06.2005 um 22:13 Uhr von Rollie
>>> Wie müsste eine gute Einladung zur BR-Sitzung aussehen,muss die Tagesordnung auch auf Einladung drauf stehen.
Also auf der Einladung sollte Tag, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung drauf stehen und vom Vorsitzenden unterschrieben sein (damit es offiziellen Charakter hat :-) )
Ob ihr die Tagesordnung mit auf die Einladung macht, bringt Sinn. Es kann aber auch eine separate Tagesordnung geschrieben werden.
Beides sollte dem einzuladenen BR frühzeitig zugehen, mindestens 2 Tage vorher, damit er sich auf die Sitzung vorbereiten kann.
Sinn kann es bringen, für die BR-Sitzungen einen festen Termin zu vereinbaren, z.B. bestimmter Wochentag und bestimmter Beginn. Dann können sich die BR-Mitglieder, die GL und die Vorgesetzten darauf einstellen. Auch dann sollte eine Einladung erfolgen.
Eventuell habt ihr ein eigenes BR-Büro. Dann kann man z.B. Ablagekörbe hinstellen, für jeden BR eines, und sich darauf einigen, das der Vorsitzende die Einladungen dort ablegen kann. Dann muß er nicht jedem nachlaufen (Grade bei Schichten eine Erleichterung).
Wenn man feste Sitzungstermine hat, sollte man auch z.B. in einer Geschäftsordnung definieren, wie Abwesenheiten zu melden sind, damit Ersatzmitglieder frühzeitig geladen werden können.
Eine Empfehlung wäre auch ein großer Wandplaner, wo Urlaub, Seminare etc. eingetragen werden können.
Anwesenheitsliste (ist in Excel als Vorlage schnell erstellt) und Protokoll nicht vergessen.
Erstellt am 16.09.2005 um 08:40 Uhr von rue
Damit ein Beschluss wirksam sein kann, muss zu der Sitzung, auf der er gefasst wird, eingeladen worden sein. Die Einladung kann auch mündl. erfolgen. Zur Sicherheit und besseren Nachvollziehbarkeit empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Einladung.
Ein Beschluss kann auch nur gefasst werden, wenn das zu Beschließende auf der Tagesordnung stand.
Aus meiner Erfahrung, wir machen das schon von Anfang an, ist es am besten, man hat in der Einladung die Tagesordnungspunkte aufgeschrieben.
(z. B. :
TOP 5: Änderung der Betriebsvereinbarung 02/2005
hinsichtlich der Arbeitszeit - Beschlussfassung )
MfG rue