Erstellt am 01.06.2005 um 21:34 Uhr von Rollie
Irgendwie versteh ich die Frage nicht. Das Gesetz dazu ist eben besagtes Betriebsverfassungsgesetz.
Der Gesetzgeber ist der Auffassung, das in Betrieben, die die Voraussetzung zum Wählen erfüllen, Betriebsräte gewählt werden sollen.
Es ist im Prinzip ein Gesetz, welches aber nicht sanktioniert wird, wenn es nicht befolgt wird.
Er wollte halt ein müssen und kein dürfen. Nur soll der Gesetzgeber ALLE Mitarbeiter vor Gericht zerren, weil sie keinen Betriebsrat gewählt haben ?
Es nutzt einem Unternehmen bzw. seinen Mitarbeitern wenig, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz für die Mitarbeiter bzw. seine Vertreter herausgibt, es diese aber nicht gibt.
Im Prinzip ist das wie die alte Regelung der Altersteilzeit, die besagte, das der AG eine Insolvenzsicherung bezüglich der Einlagen machen muß nur in der Praxis wurde kein AG bestraft, der es nicht machte.
Erstellt am 02.06.2005 um 06:43 Uhr von reba
Danke, Rollie, das hilft schon, wenn andere das auch so sehen - auf die Art habe ich es meinen Schülern (ich bin Berufsschullehrer) bislang immer erklärt.
Ich wollte nur mal genau wissen, ob es dazu nicht noch eine Durchführungsverordnung o.ä. gibt. Normalerweise würden Juristen in solchen Fällen nämlich "... sollen gebildet werden ... " schreiben.