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Neuwahl bei verringerter Arbeitnehmer-Anzahl?

L
lego123
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, seit Wahl zum BR (5 Mitglieder; Wahlberechtigte > 50) hat sich die Anzahl der Wahlberechtigten auf unter 50 verringert. Jetzt scheidet eines der 5 BR-Mitglieder aus; ein weiteres Ersatzmitglied ist nicht mehr vorhanden. Müssen nun Neuwahlen stattfinden, obwohl wir nun unter 50 Wahlberechtigte haben oder kann der Betriebsrat fortan - da er ja noch beschlussfähig ist - mit den übrigen 4 Mitgliedern bis zur nächsten Wahlperiode weiterbestehen oder als letzte Alternative: nur aus 3 Mitgliedern und einem Ersatzmitglied fortbestehen?

Oder gibt es eine weitere Regelung?

Danke und Gruß

1.49902

Community-Antworten (2)

T
tom

01.06.2005 um 19:50 Uhr

Der Betriebsrat muss neu gewählt werden, wenn die bei der Wahl maßgebende Anzahl seiner Mitglieder nach dem Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder nicht mehr erreicht wird. Das ist bei Euch der Fall. Auch wenn die verminderte BR-Größe der verminderten Belegschaftsgröße entspricht, muss in dem Fall neu gewählt werden.

K
Klaus

02.06.2005 um 17:50 Uhr

Hallo Kollegen Du mußt nicht Wählen, den im § 13 BetrGV steht wenn nach 24 Monaten die AN um die hälfte veringert dann muß mann eine Neuwahl einleiten. Am besten liest Du dir denn § 13 mal durch.

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