Erstellt am 01.06.2005 um 10:55 Uhr von merlin
Also ich würde sagen, wenn der AG die Rücknahme der Kündigung akzeptiert und dem AN ab 01.07. einen neuen Vertrag geben möchte, müßte der AG eine Änderungskündigung aussprechen, zu der Ihr gehört werden müßt. Sollte er die Kündigung so stehen lassen und den AN ab 01.07. neu einstellen, seid Ihr ebenfalls zu beteiligen. Was schreibt denn der Däubler (ich hab ihn grad nicht da)?
Gruß, Merlin
Erstellt am 01.06.2005 um 11:55 Uhr von Roland
Däubler sagt -MITBESTIMMUNG-
Erstellt am 01.06.2005 um 12:39 Uhr von Rollie
Da der AG der Rücknahme nicht zustimmen MUSS, ist es in meinen Augen eine mitbestimmungspflichtige Neueinstellung.
Potential für eine Änderungskündigung sehe ich ehrlich gesagt nicht.
Fraglich ist, warum der AG vertragliche Änderungen vornehmen will ?