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Kündigung!

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Roland
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum ich brauche Hilfe

Ein MA hat zum 30.06. gekündigt. Vor ca. einer Woche zog der MA seine Kündigung zurück. Der AG sagt OK, aber es gibt einen neuen Vertrag zum 01.07. Jetzt sagen wir, hier liegt eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme vor. Wir berufen uns nach Däubler § 99 RdNr. 46 ff

Wie sieht es denn das Forum??? Genauso?? Danke für die Hilfe!!

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Community-Antworten (3)

M
merlin

01.06.2005 um 12:55 Uhr

Also ich würde sagen, wenn der AG die Rücknahme der Kündigung akzeptiert und dem AN ab 01.07. einen neuen Vertrag geben möchte, müßte der AG eine Änderungskündigung aussprechen, zu der Ihr gehört werden müßt. Sollte er die Kündigung so stehen lassen und den AN ab 01.07. neu einstellen, seid Ihr ebenfalls zu beteiligen. Was schreibt denn der Däubler (ich hab ihn grad nicht da)? Gruß, Merlin

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Roland

01.06.2005 um 13:55 Uhr

Däubler sagt -MITBESTIMMUNG-

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Rollie

01.06.2005 um 14:39 Uhr

Da der AG der Rücknahme nicht zustimmen MUSS, ist es in meinen Augen eine mitbestimmungspflichtige Neueinstellung.

Potential für eine Änderungskündigung sehe ich ehrlich gesagt nicht.

Fraglich ist, warum der AG vertragliche Änderungen vornehmen will ?

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