ich werde mich zur Neuwahl nicht wieder aufstellen lassen. Mein damaliger Arb.-platz ist aber besetzt und ein kaufmännischer Job im Moment nicht frei oder erforderlich.
Was passiert jetzt mit mir?
Neuwahlen sind am 8.7.05 soll ich um ein Personalgespräch bitten?
mfG
bea
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte