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Arbeitsplatz nach Freistellung BRV

B
bea
Jan 2018 bearbeitet

Hilfe, Hilfe, ich werde mich zur Neuwahl nicht wieder aufstellen lassen. Mein damaliger Arb.-platz ist aber besetzt und ein kaufmännischer Job im Moment nicht frei oder erforderlich. Was passiert jetzt mit mir? Neuwahlen sind am 8.7.05 soll ich um ein Personalgespräch bitten?

mfG

bea

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

01.06.2005 um 13:30 Uhr

Wenn du auf deinen damaligen Arbeitsplatz zurück willst hast du auch Anspruch darauf. Siehe §37BetrVG! Dann muss der Arb.-Platz für dich geräumt werden!

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