Erstellt am 30.05.2005 um 13:23 Uhr von betriebsrat
Einen Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz gibt es nicht. Es gibt nur den ANspruch auf gleiche Tätigkeit nach der Elternzeit.
Für mich wäre das bei gleicher Tätigkeit keine Versetzung.
mfg
Erstellt am 30.05.2005 um 13:40 Uhr von nidis
Hallo Betriebsrat! Danke für die schnelle Antwort. Die AN war in der Personalabteilung und hat Gehaltsabrechnungen gemacht. Nun möchte der AG Sie in die Pflegegeldabrechnung schicken was eine völligst andere Tätigkeit ist. Die AN ist an uns herangetreten und hat den Wunsch geäußert in der Personalabteilung zu bleiben. Der AG möchte aber nicht. Wie siehst Du das? Können wir da was tun. Für mich ist dies eine Versetzung.
Erstellt am 30.05.2005 um 15:03 Uhr von merlin
Ich finde, es kommt sehr darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Je konkreter die Tätigkeit dort angegeben ist, umso weniger Direktionsrecht hat der AG
Gruß, Merlin