Erstellt am 27.05.2005 um 13:02 Uhr von Tilo
Der Betriebsratsvorsitzende muß zu jeder Sitzung alle Betriebsratsmitglieder einladen.
Das BR-Mitglied sollte den Vorsitzenden darauf ansprechen (§ 29 Abs.2 Satz 3 BetrVG).
Andernfalss kann es sein, dass die gefassten Beschlüsse wegen Ladungsfehler rechtswidrig sind.
Außerdem verstösst der Vorsitzende gegen gesetzliche Pflichten wenn er Betriebsratsmitglieder bewußt nicht zu Sitzungen einlädt.
Erstellt am 27.05.2005 um 13:54 Uhr von Rollie
Zudem kann der Betriebsrat nicht einzelne Mitglieder "ausschließen" bzw. ihm Informationen vorenthalten.
Das Mitglied muß sich ordentlich abmelden, um dem Vorsitzenden die Möglichkeit der Einladung eines Ersatzmitglieds zu ermöglichen.
Zudem sollte man das Mitglied nach Gründen für die Abwesenheiten fragen.
Erstellt am 27.05.2005 um 15:32 Uhr von Nauticus
@ Rollie Das Mitglied ist ja Abwesend weil er nicht geladen wurde und so keine Kenntniss von der Sitzung hat. Nun ich denke ich werde den Betriebsratsvorsitzenden darauf hinweisen das er gegen seine Pflichten verstösst.
Erstellt am 27.05.2005 um 22:09 Uhr von Rollie
Sorry, Frage falsch gelesen :-(
Vielleicht liegt es daran, das wir immer einen festen Sitzungstermin jede Woche haben, so das alle BR's auch wissen, das Sitzung ist.
Wird stattdessen ein Ersatzmitglied geladen ?
Wie begründet der Vorsitzende, dass das Mitglied nicht geladen wird ?