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AG kündigt Tarifvertrag - Informationspflicht?

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PHB
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat im vergangenen Jahr den Tarifvertrag gekündigt, und zwar zum 31.12.2004! Er hat aber erst jetzt (im Vorbeigehen) den Betriebsrat darüber informiert. Mündlich, nicht schriftlich.

Nun meine Frage: hätte er nicht rechzeigig, also vor dem 31.12.04 den BR darüber informieren müssen, daß der Betrieb in Zukunft nicht mehr Tarifgebunden ist? Wie soll sich der BR nun verhalten? Hat der BR diesbezüglich noch irgendwelche Rechte?

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Community-Antworten (3)

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Rollie

26.05.2005 um 20:56 Uhr

Was hat das mit dem Betriebsrat zu tun ?

Es gibt durchaus eine Menge Betriebe mit Betriebsrat, die nicht Tarifgebunden sind. Der Betriebsrat bezieht ja seine Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz, nicht aus dem Tarifvertrag.

Zudem ist ein Betriebsrat auch für die Mitarbeiter im Betrieb zuständig, für die keine tarifliche Bindung gilt.

U
Ulli

27.05.2005 um 08:24 Uhr

Hallo Rollie,

dem Betriebsrat geht die Kündigung eines Tarifvertrages sehr wohl etwas an. Er soll doch auf die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen etc. achten!!!

Zu der Frage von PHB:

In erster Linie solltest Du Dich an "Eure" Tarifvertragspartei wenden. Hier wäre die Frage zu stellen, warum ihr von denen nicht informiert wurdet. Es ist leider nicht zu erlesen, welche Art von Tarifvertrag bei Euch gilt. Flächentarifvertrag, Anerkennungstarifvertrag oder Haustarifvertrag. Aber, selbst wenn der Tarifvertrag gekündigt ist, habt ihr doch auch noch eine Nachwirkung.

P
PHB

27.05.2005 um 09:49 Uhr

Hallo Ulli, danke für Deine Antwort. Bislang waren wir dem Großhandelsverband zugeordnet. Klar haben wir auch ohne Tarifvertragsbindung Rechte. Mir ging es auch eher darum, daß wir (der BR) vermuten, daß unser Chef alleingänge macht, ohne uns zu informieren. Klar haben wir kein Mitbestimmungsrecht, was die Kündigung des Tarifvertrages angeht, aber mit Sicherheit hat der Chef doch eine RECHTZEITIGE INFORMATIONSPFLICHT, oder? Er muß den Tarifvertrag ja schon vor ca. 1 Jahr gekündigt haben, wenn die Bindung bereits zum 31.12.2004 ausgelaufen ist. Erfahren haben wir das aber jetzt erst, als eine Neueinstellung war, und die neue Kollegin auf einmal 3,5 Sdt. die Woche mehr arbeiten muß als der "Rest" und zudem auch 5 Tage weniger Urlaub hat. Können wir ihm jetzt noch aufgrund der fehlenden rechtzeitigen Information noch "auf die Füße treten", oder müssen wir das jetzt so ohne weiteres schlucken?

Gruß PHB

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