Erstellt am 24.05.2005 um 15:14 Uhr von nidis
Ihr seid nicht verpflichtet dies zu melden. Ihr könnt den AG aber darauf aufmerksam machen, dass er sich nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 BDSG strafbar macht und mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann. Die zuständige Stelle in Hessen ist das Regierungspräsidium. Fragt doch mal beim Bundesdatenschutzbeauftragten nach.
Erstellt am 24.05.2005 um 15:30 Uhr von Rudi
Danke für die schnelle Antwort