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Kein Sicherheitsbeauftragter und kein Datenschutzbeauftragter

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rudi
Jan 2018 bearbeitet

trotz mehrmaliger mündlicher und schriftlicher aufforderung hat unser arbeitgeber bisher weder einen sicherheitsbeauftragten/fachkraft für sicherheit noch einen datenschutzbeauftragten bestellt. sind wir als betriebsrat verpflichtet, das zu melden? wenn ja, wem? vielen dank!

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Community-Antworten (2)

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nidis

24.05.2005 um 17:14 Uhr

Ihr seid nicht verpflichtet dies zu melden. Ihr könnt den AG aber darauf aufmerksam machen, dass er sich nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 BDSG strafbar macht und mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann. Die zuständige Stelle in Hessen ist das Regierungspräsidium. Fragt doch mal beim Bundesdatenschutzbeauftragten nach.

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rudi

24.05.2005 um 17:30 Uhr

Danke für die schnelle Antwort

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