Kein Sicherheitsbeauftragter und kein Datenschutzbeauftragter
trotz mehrmaliger mündlicher und schriftlicher aufforderung hat unser arbeitgeber bisher weder einen sicherheitsbeauftragten/fachkraft für sicherheit noch einen datenschutzbeauftragten bestellt. sind wir als betriebsrat verpflichtet, das zu melden? wenn ja, wem? vielen dank!
Community-Antworten (2)
24.05.2005 um 17:14 Uhr
Ihr seid nicht verpflichtet dies zu melden. Ihr könnt den AG aber darauf aufmerksam machen, dass er sich nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 BDSG strafbar macht und mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden kann. Die zuständige Stelle in Hessen ist das Regierungspräsidium. Fragt doch mal beim Bundesdatenschutzbeauftragten nach.
24.05.2005 um 17:30 Uhr
Danke für die schnelle Antwort
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