Erstellt am 21.03.2018 um 10:15 Uhr von Krambambuli
Das Fehlen der Zustimmungserklärung ist ein heilbarer Mangel. Hierzu muss der Wahlvorstand drei Tage Frist setzen. Bis dahin ist selbst die Schneckenpost da und vorab zur Wahrung der Frist würde ich auch eine pdf akzeptieren.
Erstellt am 21.03.2018 um 10:24 Uhr von Pjöööng
Zur Fristwahrung ein pdf akzeptieren halte ich für unzulässig.
Ob man sich auf ein "kommt noch mit der Post" einlassen will, sollte man sich gut überlegen. Wenn die Zustimmungserklärung dann doch nicht kommt (und sei es weil der Briefträger daheim einen Kamin hat), dann ist die Liste endgültig ungültig.
Erstellt am 21.03.2018 um 11:11 Uhr von celestro
"Was kann ich nun machen?"
Wieso DU ? Du bist doch laut Angabe Wahlvorstandsvorsitzender. Du hast also im Normalfall mit der Liste auf die sich der Kollege setzen will, rein gar nichts zu tun.
Oder geht es um eine Liste, die der WV schon erhalten hat ? Dann geht das sowieso nicht.
Erstellt am 21.03.2018 um 11:52 Uhr von MaJoK
Lieg ich falsch, für die Erstellung der Vorschlagslisten gibt es eine Frist von 14 Tagen. Und da schafft es der ADM nicht mal vorbei zuschauen und die Liste zu unterschreiben.
Was allerdings die Aufgabe des Listeninhabers ist sich um die Unterschrift zu kümmern.