Erstellt am 24.05.2005 um 14:07 Uhr von Nidis
Nein darf er nicht. Eine Kur ist ja kein Erholungsurlaub sondern eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Der AG ist gemäß § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz dazu verpflichtet dem AN das Gehalt weiterzuzahlen. Außerdem hat der AN nach der Kur nach § 7 Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Der AG muß die Zeit eben ohne den AN überbrücken. Das nennt man unternehmerisches Risiko.