Verweigerung einer Kur durch den Arbeitgeber
Eine Kollegin hat einen Kurantrag laufen, der AG behauptet, dass aus betriebsbedingten Gründen diese Kur verschoben werden muß.Darf der AG dem Mitarbeiter eine Kur verweigern?
Community-Antworten (1)
24.05.2005 um 16:07 Uhr
Nein darf er nicht. Eine Kur ist ja kein Erholungsurlaub sondern eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Der AG ist gemäß § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz dazu verpflichtet dem AN das Gehalt weiterzuzahlen. Außerdem hat der AN nach der Kur nach § 7 Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Der AG muß die Zeit eben ohne den AN überbrücken. Das nennt man unternehmerisches Risiko.
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