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Verweigerung einer Kur durch den Arbeitgeber

Z
zimmel
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hat einen Kurantrag laufen, der AG behauptet, dass aus betriebsbedingten Gründen diese Kur verschoben werden muß.Darf der AG dem Mitarbeiter eine Kur verweigern?

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Community-Antworten (1)

N
nidis

24.05.2005 um 16:07 Uhr

Nein darf er nicht. Eine Kur ist ja kein Erholungsurlaub sondern eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Der AG ist gemäß § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz dazu verpflichtet dem AN das Gehalt weiterzuzahlen. Außerdem hat der AN nach der Kur nach § 7 Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Der AG muß die Zeit eben ohne den AN überbrücken. Das nennt man unternehmerisches Risiko.

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