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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gewohnheitsrecht bei 3 Schichten

O
OLGU
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen. Seit ca.6 Jahren haben wir bei uns ein 3 Schicht System. Früh - Nacht - Spät. Nun werden einige Mitarbeiter aus ihrer "gewohnten" Schicht umgesetzt, ohne diese zu Fragen. Das heißt, das diese Personen am Freitag erfahren, das sie anstatt zb. Frühschicht - eine Spätschicht machen müßen. Ein Gespräch mit dem Schichtleiter brachte nichts. Jetzt meine eigentliche Frage: Gibt es nicht ein Gewohnheitsrecht, wodrauf man sich stützen kann?? Wieviel Tage (Arbeitstage?) muß man vorher über eine Schichtänderung informiert werden ?? Gibt es dazu ein Gesetzestext ??

Besten Dank in vorraus

1.69704

Community-Antworten (4)

HR
Herr Runterfahren

23.05.2005 um 21:56 Uhr

Pass ma auf wenn du nicht Arbeiten willst dann mach doch direkt die Nachtschicht unter der Brücke.

P
Pimmel-Riese

23.05.2005 um 22:03 Uhr

Du Asi ! 5 Millionen Arbeitslose und Du beschwerst Dich ! Gewohnheitsrecht. Nur weil Du zu Hause rülpst und furzt, kannst Du das nicht aus Gewohnheit auf der Arbeit machen. Du Pimmelzwerg !

M
merlin

24.05.2005 um 09:06 Uhr

Erklär mal, was heißt "aus ihrer "gewohnten" Schicht"? Grundsätzlich hat der BR nach § 87 Betr.VG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Gestaltung von Schichtarbeit, auch der Änderung der Schichteinteilung einzelner Arbeitnehmer.

B
Bernd

24.05.2005 um 10:38 Uhr

Hallo OLGU,

erstmal hoffe ich, daß der Admin Antwort 1 und 2 bald löscht. Herr Runterfahren ist total abgefahren und Pimmelriesen haben selten was im Kopf, weil's ja woanders steckt. Also mit Gewohnheitsrecht läßt sich hier wahrscheinlich nicht viel machen. Aber da ja der BR Schichtänderungen mitbestimmen muß, muß hier auch eine Information rechtzeitig erfolgen und nicht erst am Tag der entsprechenden Schicht.

bernd

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