Erstellt am 24.05.2005 um 10:14 Uhr von Nidis
Unterschreiben mußt du generell schon mal gar nichts. Der AG will dir ja durch die Änderungskündigung ein neues Angebot machen. Weist du schon welches? Ansonsten hast du ein Jahr nach deiner letzten BR Tätigleit Kündigungsschutz. Der AG kann dann eine Änderungskündigung nur fristlos durchsetzen was meist sehr schwer ist.
Erstellt am 24.05.2005 um 10:17 Uhr von betriebsrat
Hallo Schlossermicha
Warte erst einmal ab, ob du denn eine Änderungskündigung erhällst.
Als Br (Ersatzmitglied) bist du nicht so einfach Kündbar. Besteht bei dir denn Kündigungsschutz nach § 15 Kü-Schutzgesetz?
Alles zum Thema Änderungskündigung findest du hier
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html
Ohne Details wirst du aber keine Konkrete Anwort bekommen.
Übrigens schön mal wieder von dir zu hören :-)
mfg
Erstellt am 24.05.2005 um 17:23 Uhr von schlossermicha
Guten Abend! (endlich Feierabend)
Vielen Dank für eure schnelle Antwort.
Ich muß am Donnerstag ins Büro,und es wird auf
einen Versuch einer Änderungskündigung hinaus-
laufen.Mein Gefühl hat mich also mal wieder nicht
getrogen.Aus Facharbeitern sollen auf diesem Weg
Helfer gemacht werden.Das spart der Firma viel
Geld.Ca.1,80€ per Stunde bei meinen 200 Std.
sind das ca.360,-€ brutto/mtl.!Die zulagen(nacht,
2.Schicht,Überstunden)werden dann auch vom
niedrigeren Lohn berechnet was auch erheblichen
verlust für mich bedeutet.
Von dieser Maßnahme ist seltsamerweise nur eine
Filliale betroffen.Wir bekommen sowieso nur nach
Ost-Tabelle bezahlt.Obwohl der Kunde im ehemaligen
Westteil,Wohnort im ehemaligen Westteil,Filliale
ebenfalls.Nur ist der Kundenbetrieb nicht im Arbeit-
geberverband,das reicht um Ostlohn zu zahlen.
Ich werde euch am Donnerstagabend berichten
wie es gelaufen ist.
Viele Grüße aus Berlin Micha
Erstellt am 25.05.2005 um 14:21 Uhr von bernd
Hallo Mischa,
Dein Kündigungsschutz greift erst richtig, wenn Du auch an einer Sitzung teilgenommen hast und/oder andersweitig (nachweisbar) BR-Arbeit geleistet hast, weil ein ordentliches BR-Mitglied nicht im Unternehmen sein konnte (Urlaub, Krank)
Falls eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll, muß auch hier der Betriebsrat gehört werden. Dir kann allenfalls ein Änderungsvertrag angeboten werden, wenn Du den nicht annimmst würde dann erst die Änderungskündigung folgen.
Laß von Dir hören was los war
bernd
Erstellt am 30.05.2005 um 08:56 Uhr von schlossermicha
Hallo Leute!
Änderungskündigungen auf unbestimmte Zeit
verschoben.Der Betriebsrat will die sache HEUTE
mit dem Distriktmanager und dem Filialleiter(welcher
erst 1 Monat im Amt ist)erörtern.Das ganze ist
wohl ein Versuchsballon,daher nur eine Filiale
betroffen.Die Unruhe unter den Kollegen istVer-
ständlicherweise sehr groß.Sowie ich neue erkennt-
nisse habe,werde ich berichten.
MfG Micha