W.A.F. LogoSeminare

Änderungskündigung

S
schlossermicha
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag! Ich bin betriebsratsmitglied(ersatzmitglied), ich befürchte das ich demnächst eine Änderungskündigung erhalten werde,Muß ich diese Unterschreiben? Ps.:es ist eine Leiharbeitsfirma MfG Michael Schlosser

93005

Community-Antworten (5)

N
nidis

24.05.2005 um 12:14 Uhr

Unterschreiben mußt du generell schon mal gar nichts. Der AG will dir ja durch die Änderungskündigung ein neues Angebot machen. Weist du schon welches? Ansonsten hast du ein Jahr nach deiner letzten BR Tätigleit Kündigungsschutz. Der AG kann dann eine Änderungskündigung nur fristlos durchsetzen was meist sehr schwer ist.

B
betriebsrat

24.05.2005 um 12:17 Uhr

Hallo Schlossermicha Warte erst einmal ab, ob du denn eine Änderungskündigung erhällst. Als Br (Ersatzmitglied) bist du nicht so einfach Kündbar. Besteht bei dir denn Kündigungsschutz nach § 15 Kü-Schutzgesetz? Alles zum Thema Änderungskündigung findest du hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Aenderungskuendigung.html

Ohne Details wirst du aber keine Konkrete Anwort bekommen. Übrigens schön mal wieder von dir zu hören :-)

mfg

S
schlossermicha

24.05.2005 um 19:23 Uhr

Guten Abend! (endlich Feierabend) Vielen Dank für eure schnelle Antwort. Ich muß am Donnerstag ins Büro,und es wird auf einen Versuch einer Änderungskündigung hinaus- laufen.Mein Gefühl hat mich also mal wieder nicht getrogen.Aus Facharbeitern sollen auf diesem Weg Helfer gemacht werden.Das spart der Firma viel Geld.Ca.1,80€ per Stunde bei meinen 200 Std. sind das ca.360,-€ brutto/mtl.!Die zulagen(nacht, 2.Schicht,Überstunden)werden dann auch vom niedrigeren Lohn berechnet was auch erheblichen verlust für mich bedeutet. Von dieser Maßnahme ist seltsamerweise nur eine Filliale betroffen.Wir bekommen sowieso nur nach Ost-Tabelle bezahlt.Obwohl der Kunde im ehemaligen Westteil,Wohnort im ehemaligen Westteil,Filliale ebenfalls.Nur ist der Kundenbetrieb nicht im Arbeit- geberverband,das reicht um Ostlohn zu zahlen. Ich werde euch am Donnerstagabend berichten wie es gelaufen ist. Viele Grüße aus Berlin Micha

B
Bernd

25.05.2005 um 16:21 Uhr

Hallo Mischa, Dein Kündigungsschutz greift erst richtig, wenn Du auch an einer Sitzung teilgenommen hast und/oder andersweitig (nachweisbar) BR-Arbeit geleistet hast, weil ein ordentliches BR-Mitglied nicht im Unternehmen sein konnte (Urlaub, Krank) Falls eine Änderungskündigung ausgesprochen werden soll, muß auch hier der Betriebsrat gehört werden. Dir kann allenfalls ein Änderungsvertrag angeboten werden, wenn Du den nicht annimmst würde dann erst die Änderungskündigung folgen. Laß von Dir hören was los war bernd

S
schlossermicha

30.05.2005 um 10:56 Uhr

Hallo Leute! Änderungskündigungen auf unbestimmte Zeit verschoben.Der Betriebsrat will die sache HEUTE mit dem Distriktmanager und dem Filialleiter(welcher erst 1 Monat im Amt ist)erörtern.Das ganze ist wohl ein Versuchsballon,daher nur eine Filiale betroffen.Die Unruhe unter den Kollegen istVer- ständlicherweise sehr groß.Sowie ich neue erkennt- nisse habe,werde ich berichten. MfG Micha

Ihre Antwort