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Nachtwachen nach BAT zusätzlich Frei-Tage. Wie sieht das bei nicht tariflich gebundenen AN aus?

M
Maiki
Jan 2018 bearbeitet

Hätte mal wieder eine Frage Im BAT ist geregelt, dass Nachtwachen zusätzlich Frei-Tage erhalten, wenn sie ein gewisses Soll an Nachtstd. überschreiten. Wie sieht das bei nicht tariflich gebundenen AN aus? Ist da irgendwas gesetzlich geregelt, damit wir auch zusätzlich frei haben? Vielen Dank für Eure Antworten im voraus! mfg

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Community-Antworten (1)

O
otto

22.05.2005 um 23:02 Uhr

Es gibt dafür keine gesetzlichen Regelungen. Nur: Wenn der Arbeitgeber regelmäßig den BAT für alle anwendet, gilt das auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer/innen.

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