Zentrale oder Arbeitsstandort - wo darf man zur BR-Wahl kandidieren?
Es gibt eine Zentrale und zwei Standorte, die bisher zusammen gewählt haben. Nun gibt es Tendenzen, dass getrennt gewählt wird. Kann ein Mitarbeiter der Zentrale, dessen Arbeitsort ein Standort ist dort kandidieren??
Community-Antworten (1)
07.06.2005 um 20:12 Uhr
Der Wahlvorstand muß festlegen, ob gemeinsam oder getrennt gewählt wird, und dementsprechen die Wählerlisten festlegen. Wenn gemeinsam gewählt wird, dann sind Zentrale und Außenstellen ein Betrieb, und alle Wahlberechtigten sind dann entspechend wählbar.
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