Erstellt am 07.06.2005 um 18:12 Uhr von mike
Der Wahlvorstand muß festlegen, ob gemeinsam oder getrennt gewählt wird, und dementsprechen die Wählerlisten festlegen. Wenn gemeinsam gewählt wird, dann sind Zentrale und Außenstellen ein Betrieb, und alle Wahlberechtigten sind dann entspechend wählbar.