Einführung eines Arbeitshandbuches für operative Prozesse
Hallo Leute,
unser AG führt ein Handbuch ein , die MA sollen unterschreiben, dass Sie den Inhalt als für sich verbindlich anerkennen. Weiterhin sollen Sie unterschreiben, dass die damit verbundene Datenpflege zu ihren Pflichten gehört und für eine Leistungsbeurteilung herangezogen wird.
Meines Erachtens wäre die Einführung des Handbuches schon mitbestimmungspflichtig gewesen... (und dann noch der Passus zur Leistungsbeurteilung)
Wie seht ihr das?
Community-Antworten (1)
10.06.2005 um 00:45 Uhr
Hörts sich nach ISO 9000 an. Kenne bisher keine Betriebsvereinbarung zu ISO 9000
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