Änderung der Prozesse
Hallo Kollegen,
Wir sind von einem Konzern aufgekauft worden bleiben aber eigenständige GmbH. Jetzt haben iwr im BR durch Zufall entdeckt, dass unsere bisherigen Prozesse vom Konzern auf Konzernebene angepasst wurden. Hätten wir da nich informiert werden müssen?
Community-Antworten (3)
05.10.2016 um 19:47 Uhr
Unabhängig von den bereits bei Betriebsübernahme gemäß der §§ 111 bis 113 BetrVG vorzunehmenden Handlungen, bleibt ein BR natürlich auch danach beteiligter.
Ändern sich Abläufe oder Verfahren, besteht zumindest ein Informationsrecht nach § 90 BetrVG. Eine Beteiligung nach § 80 BetrVG könnte auch zum tragen kommen. Sind Fragen des Gesundheitsschutzes hier auch ein Thema, können auch MBR gemäß der §§ 87 u. 91 BetrVG entstehen.
05.10.2016 um 10:48 Uhr
Wenn ihr durch Zufall von Änderungen von Prozessen erfahren habt, werden sie wohl nicht so gravierend und einschneidend sein. Und was die Schlipsträger auf Konzernebene machen ... naja.
05.10.2016 um 10:58 Uhr
Was hat sich denn geändert? Ohne dies genauer zu wissen, kann hier keiner etwas dazu sagen.
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