Erstellt am 05.10.2016 um 08:48 Uhr von Zappelmann
Wenn ihr durch Zufall von Änderungen von Prozessen erfahren habt, werden sie wohl nicht so gravierend und einschneidend sein. Und was die Schlipsträger auf Konzernebene machen ... naja.
Erstellt am 05.10.2016 um 08:58 Uhr von outofmemory
Was hat sich denn geändert?
Ohne dies genauer zu wissen, kann hier keiner etwas dazu sagen.
Erstellt am 05.10.2016 um 17:47 Uhr von Ernsthaft
Unabhängig von den bereits bei Betriebsübernahme gemäß der §§ 111 bis 113 BetrVG vorzunehmenden Handlungen, bleibt ein BR natürlich auch danach beteiligter.
Ändern sich Abläufe oder Verfahren, besteht zumindest ein Informationsrecht nach § 90 BetrVG. Eine Beteiligung nach § 80 BetrVG könnte auch zum tragen kommen.
Sind Fragen des Gesundheitsschutzes hier auch ein Thema, können auch MBR gemäß der §§ 87 u. 91 BetrVG entstehen.