Erstellt am 17.05.2005 um 22:19 Uhr von Georg Ohnen Haupt
"Gesundschreibung"?
Was ist das denn?
Haben die Ärzte bei Euch dafür besondere Formulare?
Erstellt am 18.05.2005 um 10:54 Uhr von betriebsrat
Für so etwas braucht man doch keine BV. Das kann doch ganz normal mit in die Betriebsordnung hinein. Zum Guten Ton meiner Meinung nach gehört es, sich zu melden damit der AG planen kann wo der MA eingesetzt werden soll.
mfg
Erstellt am 19.05.2005 um 09:35 Uhr von Rollie
Ich versteh den Sinn einer solchen BV nicht so ganz. Wenn ein MA krank ist und vom Arzt eine AU erhält, bekommt die ja der AG. Von daher weiß er ja schon einmal, wie lange der AN ausfällt. Ob der AN darüber hinaus noch krank ist, weiß der AN ja bis dto. selber noch nicht.