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Rückmeldung bei Gesundschreibung

S
schnulli
Jan 2018 bearbeitet

Der Personalleiter möchte eine BV, in der u.A. geregelt ist, dass sich der Kranke sobald er gesundgeschrieben ist, telefonisch bei seinem Vorgesetzten meldet. Gibt es sowas schon in einem anderen Betrieb? Wie ist eure Meinung/Erfahrung ??

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Community-Antworten (3)

GOH
Georg Ohnen Haupt

18.05.2005 um 00:19 Uhr

"Gesundschreibung"?

Was ist das denn?

Haben die Ärzte bei Euch dafür besondere Formulare?

B
betriebsrat

18.05.2005 um 12:54 Uhr

Für so etwas braucht man doch keine BV. Das kann doch ganz normal mit in die Betriebsordnung hinein. Zum Guten Ton meiner Meinung nach gehört es, sich zu melden damit der AG planen kann wo der MA eingesetzt werden soll. mfg

R
Rollie

19.05.2005 um 11:35 Uhr

Ich versteh den Sinn einer solchen BV nicht so ganz. Wenn ein MA krank ist und vom Arzt eine AU erhält, bekommt die ja der AG. Von daher weiß er ja schon einmal, wie lange der AN ausfällt. Ob der AN darüber hinaus noch krank ist, weiß der AN ja bis dto. selber noch nicht.

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