Hallo!

bei uns im Betrieb findet gerade eine Betriebsratsneuwahl statt.
Nun meine Frage:

Ein Kollege würde sich gern zu Wahl vorschlagen lassen, hat aber einen befristeten Vertrag bis August. Ist eine Aufstellung dennoch möglich und ist bei einer Wahl in den BR die GL rechtlich dazu verpflichtet, den Vertrag zu verlängern?

Vielen Dank für eine Antwort!!!