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Kündigungsfrist bei einem Ersatzmitglied

B
Barbara
Jan 2018 bearbeitet

Das Arbeitsverhältnis mit einem Ersatzmitglied unseres Betriebsrates soll per Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Ersatzmitglied hat seine Bereitschaft zur Unterzeichnung signalisiert, es geht nur noch um die Komditionen. Kann ich das Mitglied weiterhin zur Sitzung einladen? Verlängert sich dadurch der Kündigungsschutz und verbessert sich dadurch seine Verhandlungsposition?

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Community-Antworten (2)

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Werner

17.05.2005 um 15:23 Uhr

Ein Aufhebungsvertrag ist doch keine Kündigung. Der Kündigungsschutz würde theoretisch für ein Jahr nach dem letzten Betriebsratseinsatz entstehen. Doch hier sind doch ganz andere Voraussetzungen gegeben. Ob sich durch einen Betriebsratseinsatz eine bessere Verhandlungsgrundlage ableiten lässt ist ohne Kentnisse des Verhandlungsstandes nicht zu sagen.

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nidis

17.05.2005 um 15:24 Uhr

Hallo Barbara! Solange das Ersatzmitglied beschäftigt ist, kannst Du es einladen. Ab dem Tag an dem das Ersatzmitglied BR Arbeit verrichtet hat, hat es einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Wenn der AN den Aufhebungsvertrag allerdings unterschreibt, spielt der Kündigungsschutz keine Rolle mehr.

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