Das Arbeitsverhältnis mit einem Ersatzmitglied unseres Betriebsrates soll per Aufhebungsvertrag beendet werden. Das Ersatzmitglied hat seine Bereitschaft zur Unterzeichnung signalisiert, es geht nur noch um die Komditionen. Kann ich das Mitglied weiterhin zur Sitzung einladen? Verlängert sich dadurch der Kündigungsschutz und verbessert sich dadurch seine Verhandlungsposition?