Erstellt am 17.05.2005 um 13:23 Uhr von Werner
Ein Aufhebungsvertrag ist doch keine Kündigung.
Der Kündigungsschutz würde theoretisch für ein Jahr nach dem letzten Betriebsratseinsatz entstehen.
Doch hier sind doch ganz andere Voraussetzungen gegeben.
Ob sich durch einen Betriebsratseinsatz eine bessere Verhandlungsgrundlage ableiten lässt ist ohne Kentnisse des Verhandlungsstandes nicht zu sagen.
Erstellt am 17.05.2005 um 13:24 Uhr von Nidis
Hallo Barbara! Solange das Ersatzmitglied beschäftigt ist, kannst Du es einladen. Ab dem Tag an dem das Ersatzmitglied BR Arbeit verrichtet hat, hat es einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Wenn der AN den Aufhebungsvertrag allerdings unterschreibt, spielt der Kündigungsschutz keine Rolle mehr.