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Mitbestimmung bei Teamentwicklung

PS
Peter Schütz
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsführung plant einen Teamentwicklungsprozess mit einem externen Berater in einer Abteilung durchzuführen. Unterliegt diese Teamentwicklung der Mitbestimmung?

1.30602

Community-Antworten (2)

M
merlin

12.05.2005 um 11:49 Uhr

Hast Du Dir schon mal den § 87 (1) 13 Betr.VG angeschaut, ob das bei Euch zutrifft?

O
otto

12.05.2005 um 23:51 Uhr

Der Hinweis auf § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG ist schon richtig. Ich frage nur: Was ist das Ziel dieses "Teamentwicklungsprozesses" ? Geht es um eine Optimierung der Teamarbeit (wahrscheinlich keine Mitbestimmung), künftige Personalplanung (dann möglicherweise § 92 BetrVG), um Fortbildung (dann Mitbestimmung nach §§ 96 ff BetrVG) ? Wenn der BR das nicht so genau weiß, habt Ihr auf jeden Fall einen Anspruch auf umfassende Information (§ 80 Abs. 2 Satz 2BetrVG), um zu klären, ob ein Mitbestimmungstatbestand vorliegt.

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