Erstellt am 12.05.2005 um 09:49 Uhr von merlin
Hast Du Dir schon mal den § 87 (1) 13 Betr.VG angeschaut, ob das bei Euch zutrifft?
Erstellt am 12.05.2005 um 21:51 Uhr von otto
Der Hinweis auf § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG ist schon richtig. Ich frage nur: Was ist das Ziel dieses "Teamentwicklungsprozesses" ? Geht es um eine Optimierung der Teamarbeit (wahrscheinlich keine Mitbestimmung), künftige Personalplanung (dann möglicherweise § 92 BetrVG), um Fortbildung (dann Mitbestimmung nach §§ 96 ff BetrVG) ? Wenn der BR das nicht so genau weiß, habt Ihr auf jeden Fall einen Anspruch auf umfassende Information (§ 80 Abs. 2 Satz 2BetrVG), um zu klären, ob ein Mitbestimmungstatbestand vorliegt.