Erstellt am 11.05.2005 um 15:23 Uhr von Konrad
Hallo Kommt darauf an !!
Würde zunächst mal erkundigen warum 2 Wochen keine Reaktion kommt, also höflich NACHFRAGEN !
1: Möglichkeit einfach vergessen oder liegen geblieben. oder
2. Möglichkeit; der AG ist mit Bestellung nicht einverstanden, dann der sachliche Hinweis auf
die Notwendigkeit der Bücher nach § 40 BetrVG Sachkosten des BR sind rechtens.
Gruß Konrad
Erstellt am 12.05.2005 um 08:53 Uhr von bernd
Hallo,
Ihr braucht keine Antwort des AG abzuwarten denn, lt §40 BetrVG muß der AG die Kosten tragen wenn sie denn notwendig sind. Ihr habt Ihn also mit dem Schreiben nur informiert, daß da jetzt irgendwelche Kosten durch den BR verursacht werden, die er zu zahlen hat. Wenn er die Notwendigkeit nicht einsieht, kann er die Sache durch ein Gericht klären lassen. Also, Bestellung aufgeben und Rechnung an den AG schicken lassen.
bernd
Erstellt am 12.05.2005 um 22:41 Uhr von otto
Ich stimme Bernd nicht zu. Der BR hat nicht das Recht, sich irgendwelche Materialien selbst zu beschaffen und einfach die Rechnung dem Arbeitgeber schicken zu lassen. Das ist jedenfalls gängige Rechtsprechung. Der BR hat nur den Anspruch, vom Arbeitgeber zu verlangen, daß er die notwendigen Arbeitsmaterialien für den BR beschafft. Notfalls kann der BR diesen Anspruch einklagen.