Anspruch BR Fachliteratur
Hallo. Wir haben in der BR-Sitzung die Anschaffung von diverser Fachliteratur beschlossen. Die Liste haben wir der GL übergeben. Reaktion: Bestellung von Gesetzestexten ok, aber wir sollen für den Rest erstens begründen warum wir die brauchen und zweitens den Inhalt der Bücher mitteilen (Titel, Autor/Herausgeber reicht der GL nicht). Man hält die Anschaffung dieser Bücher für "überflüssig". Bei der anderen Literatur handelt es sich übrigens um Bücher mit Tips für neugewählten Betriebsräte oder 100 Fragen an den BR etc. , also unser Ansicht nach, wichtige Literatur.
Was ist von der Auffassung der GL zu halten? Wie sollen wir weiter vorgehen?
Danke
Community-Antworten (5)
22.09.2006 um 16:17 Uhr
@hewikl Frist setzen für die Beschaffung, § 40 BetrVG zitieren und ggf. ein Beschlussverfahren androhen.
22.09.2006 um 19:53 Uhr
Leider vertritt die GL offensichtlich die Ansicht, dass das Budget für BR (Schulung und Bücher) gen 0€ tendieren soll. Da stellt sich dann auch die Frage ob ein Budget nicht eine Behinderung der BR-Arbeit darstellt.. Mit dem "Reden" haben wirs versucht... - ich habe aber das Gefühl, dass wir nur "verarscht" werden
22.09.2006 um 20:45 Uhr
Also ist der Weg nach Köln wohl der Nächstliegende.
Hier noch ein Link zur Budgetierung: http://www.waf-seminar.de/content/service/downloads/Budgetierung.pdf#search=%22Budgetierung%2C%20betriebsrat%22
22.09.2006 um 22:02 Uhr
@ramses II
ich gebe dir Recht - durch das Beschlussverfahren bekämen wir zwar die gewünschten Bücher, allerdings wäre das Verhältnis für die nächste Zeit gründlich verdorben.
Es geht bei der Literaturliste um etwa 10 Bücher im Umfang von 150,-€. Die nicht gewünschten Bücher (5 Stück) liegen preislich bei 5-10€/Stück. Das ganze Theater ist ziemlich unverständlich. Dabei sollte man berücksichtigen, dass der vorhergehende BR in 5 Jahren nicht ein Buch gekauft hat. Die vorhandene Gesetzestexte sind z.T. von Ende der 90er.
Es kommt uns leider so vor, als ob wir die einzigen wären, die an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert sind. Gesprächswünsche unsererseits werden abgeblockt.
Wir werden es natürlich weiter probieren - ist jedoch sehr mühselig.
Danke nochmal an alle Helfer/innen!
23.09.2006 um 13:08 Uhr
§ 40 Abs. 2 BetrVG legt ganz klar fest: „Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen“.
Zu den sachlichen Mitteln, die der Arbeitgeber für die Betriebsratsarbeit zur Verfügung zu stellen hat, zählt auch Fachliteratur (BAG v. 25.01.1995, NZA 95, 591), also aktuelle Gesetzessammlungen, Kommentare zu Gesetzen, Handbücher und Fachzeitschriften. Der Betriebsrat hat bei der Auswahl der anzuschaffenden Literatur einen Ermessensspielraum, der nur arbeitsgerichtlich nachprüfbar ist (BAG v. 24.01.1996 - 7 ABR 22/95; BAG v. 21.04.1983, AP Nr. 20 zu § 40 BetrVG 1972). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber an die Entscheidung des Betriebsrats gebunden ist.
Welche Fachliteratur kann der BR zur Erledigung seiner Aufgaben beanspruchen? Auf diese Fachliteratur hat der BR Anspruch: Zunächst umfasst der Literaturanspruch des Betriebsrats die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzestexte, wie zum Beispiel das BetrVG, ArbGG, KSchG, BUrlG, EfzG, TzBfG, ArbZG, SGB III, SGB IX, TVG, AÜG usw. (vgl. Fitting/ Heither/Kaiser/ Engels/Schmidt, 21. Aufl., RN 119 zu § 40 BetrVG). Jedes Mitglied eines Gremiums hat Anspruch auf diese Gesetzestexte bzw. eine der im Handel angebotenen Textsammlungen wie beispielsweise „Arbeitsgesetze“ dtv-Sammlung oder „Arbeits-und Sozialordnung“ von Kittner (BAG v. 24.01.1996 - 7 ABR 22/95).
Betriebsverfassungsgesetz-Kommentare Jedem Betriebsratsgremium ist ein aktueller Kommentar zum BetrVG, dem Gesetz, das die Grundlage seiner gesamten Tätigkeit bildet, zu überlassen; in mittleren und großen Gremien können sogar mehrere verschiedene Kommentare erforderlich sein, damit der BR unterschiedliche Sichtweisen zu anstehenden Fragen kennen lernen und sich mit ihnen auseinandersetzen kann (BAG v. 26.10.1994 - 7 ABR 15/94; ArbG Halberstadt v. 17.6.1998, AiB 98, 585). Da sich zum einen der Gesetzeswortlaut, zum anderen aber auch die Auslegung der einzelnen Vorschriften durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung laufend ändern, ist es unbedingt erforderlich für den Betriebsrat, dass er die jeweils aktuellste Auflage des/der Kommentares/e zur Verfügung hat.
hewikl, vielleicht hilft der Hinweis auf die herrschende Rechtsprechung!
Verwandte Themen
Fachliteratur für den BR - trägt die Kosten dieser Fachliteratur der AG?
ÄlterHallo alle zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage. In unserer Firma wird ein BR gegründet, dem ich beistehen möchte. Im Internet habe ich verschiedene Fachliteratur zu alle mögliche Themen ei
Fachliteratur für Zuhause ???
ÄlterHallo an alle, Lage: BRM möchten vom AG bezahlte Fachliteratur für Zuhause anfordern weil sie nicht alle Internet usw. haben, sind ein Gremium mit 7 Mitgliedern. Bin BRV, ich weiß daß BRM Anrech
Besorgung von Fachliteratur
ÄlterHallo, Unser BR hat beschlossen Fachliteratur anzuschaffen. Nach der Benachrichtigung des AG habe ich (BRV) eine Bestellung an unseren Einkauf weitergegeben. Nun hat sich der AG gemeldet und meint
Fachliteratur
ÄlterHallo zusammen, ich bin relativ neu im Gremium und hätte eine Frage. Wir benötigen für unseren WA Fachliteratur und diese möchte ich nun bestellen bzw. bestellen lassen. Es handelt sich hierbe
Fachliteratur für jedes BR Mitglied? Schulungsanspruch?
ÄlterHallo zusammen, es scheint unstrittig zu sein, dass es zu betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan etc. kommen wird. Eine Gruppe, die aus dem BR (11er Gremium) gebildet wurde, sitzt jetzt regelmäß