Hallo!
Ich gehe davon aus, dass bei Freistellungen wegen Betriebsratsarbeit (ganz gleich ob aus konkretem Anlass oder für eine Schulung) Dauernachtwachen, die ja zwangsläufig wegen ihrer Schicht die Betriebsratsarbeit betriebsbedingt außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit leisten Freizeitausgleich unter Entgeltfortzahlung bekommen und dabei auch die Nachtzuschläge gezahlt werden müssen. Unser AG sieht das anders. Kann mir jemand sagen, ob es ein Urteil dazu gibt?