Erstellt am 10.05.2005 um 13:57 Uhr von CeDe
Der Betriebsrat kann immer Vorschläge machen. Und wenn der AG sogar darum bittet, könnte man im Sinne der KollegInnen und vielleicht auch gemeinsam mit ihnen etwas Hirnschmalz darauf verwenden. Man muss aber wohl nicht.
Erstellt am 10.05.2005 um 14:12 Uhr von Konrad
Ich kenne Eure betriebliche Situation nicht, so ist es schwierig zu beurteilen, wie diese Maßnahme zur Überbrückung der Ferienzeit gemeint ist ??
Tatsache ist: Alle haben Urlaub, der i.d.R. über das Jahr genommen werden muss.
Es ist mitbestimmungspflichtige Aufgabe des BR sich über Urlaubsgrundsätze also das verteilen WIE dies geschehen soll Gedanken zu machen.
In sofern ist es gut, dass die GF Euch da einbindet.
Dabei sollte der BR berücksichtigen, die Interessen der Beschäftigten beachten.
Gruß Konrad
Erstellt am 12.05.2005 um 23:37 Uhr von otto
Für mich wäre entscheidend: Will der AG zusammen mit dem BR
1) ein objektiv bestehendes Problem mit der Urlaubsgestaltung lösen oder
2) versucht der AG nur, den Ärger mit der Urlaubsterminierung auf den BR abzuschieben?
Zu 1) Wenn sich hier der BR einer Lösung verweigert, würde ich mich als Mitarbeiter fragen, wozu ich einen BR habe.
Zu 2) Der BR ist nicht der Problemlöser des AG.