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Wahlvorstand - Recht auf eigenes Büro/EDV ??

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sancho57
Apr 2018 bearbeitet

Muss der AG dem Wahlvorstand ein eigenes Büro+EDV+abschließbare Schränke zur Aufbewahrung für den Zeitraum der Wahl zu Verfügung stellen? Wenn ja, wo steht das ?

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

09.05.2005 um 17:18 Uhr

Der Arbeitgeber muss Euch nicht unbedingt ein Büro zur Verfügung stellen, er muss Euch jedebfalls die Durchführung der BR Wahl ermöglichen und anfallenden notwendigen Kosten übernehmen. Es steht im BetrVG § 20 Absatz 3

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