W.A.F. LogoSeminare

Welche Gesetzesgrundlage, um Nachteile durch BR-Arbeit zu unterbinden?

S
skysurfer5
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin im Vertrieb tätig und wurde als Nachrücker zum ordentlichen BR-Mitglied. Da ich sehr lange Anreisezeiten zu den BR-Sitzungen habe, bin ich aufgrund der 10-Stunden-Regelung (in unserer BV werden die Reisezeiten auf die Arbeitszeiten bis 10 Std. angerechnet) immer 2 Tage unterwegs. Ich komme daher auf 40-50 Tage (BR-Sitzungen und Seminare) Abwesenheit im Jahr. Das sind bei 222 Arbeitstagen in 2008 schon mind. 20%, die mir fehlen . Unser Vertriebschef weigert sich eine Reduzierung meiner Ziele vorzunehmen. Ich habe aber einen klaren Nachteil gegenüber anderen MA , da mir 2-2,5 Monate fehlen, um meine persönlichen Ziele zu erreichen. Somit kann es vorkommen, daß ich keine bzw. nur eine verminderte Bonifikation erhalte, was einen klaren Nachteil für mich bedeutet. Ich würde mich hier jetz auf den §37 berufen, bin mir aber nict sicher, ob dieser in der Form auf mich zutrifft, da ich ja ein Festgahlt beziehe und die Boni eine Zubrot darstellt. Gibt es noch andere §§ oder Urteile, auf die ich mich beziehen kann? Ich wäre über eure Hilfe dankbar.

skysurfer5

4.91603

Community-Antworten (3)

K
Kollege

20.01.2008 um 12:38 Uhr

Der § 78 BetrVG kommt in betracht!

S
skysurfer5

20.01.2008 um 12:50 Uhr

Danke für den Hinweis.

skysurfer5

I
Immie

20.01.2008 um 14:07 Uhr

@skysurfer5 Wohl doch eher,wie du schon sagtest, §37 Abs4 BetrVG Fitting 22 Aufl §37 RN127 ...zu dem Arbeitsentgelt zählen auch allgemeine Zulagen...die der AG entweder allen AN,oder vergleichbaren AN gewährt...hierbei ist es unerheblich ob sie auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung oer freiwillig gezahlt wird...allgemeine Zulagen sind insbesondere Leistungszulagen und Leistungsprämien...

Ihre Antwort