Erstellt am 01.05.2005 um 18:13 Uhr von otto
Da muß man schon den Text des umgedichteten Songs kennen, um diese Frage vernünftig beantworten zu können. Wenn der Text nicht beleidigend ist, hat der Arbeitgeber mindestens gegen seine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßen. Meine Empfehlung: Erst mal beim nächsten Monatsgespräch darüber reden und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.