Versetzung in andere Betriebsstätte - steht jedoch nicht im Arbeitsvertrag
eine kollegin soll für 3monate in eine andere betriebsstätte versetzt werden ohne rücksprache mit dem BR.in ihrem vertrag steht nur unsere einrichtung als arbeitsplatz. es gibt wahrscheinlich nur die alternative entweder sie macht es oder sie verliert ihren arbeitsplatz---sehen wir das richtig oder gibt es doch eine andere lösung?
Community-Antworten (1)
01.05.2005 um 20:37 Uhr
Man muß untescheiden:
- Versetzung als arbeitsrechtliches Problem
- Versetzung als betriebsverfassungsrechtliches Problem Arbeitsrechtlich kommt es auf den Inhalt des Arbeitsvertrags an. Wenn dort steht, Arbeitsort ist z.B. Bochum, kann der Arbeitgeber die Mitarbeiterin nicht gegen ihren Willen z.B. nach Köln versetzen. Dann müßte er eine Änderungskündigung aussprechen und dafür einen Kündigungsgrund haben. Steht im Arbeitsvertrag z.B. als Einsatzgebiet NRW, kann der Arbeitgeber sie auch gegen ihren Willen nach Köln versetzen. Für den BR gilt: Diese Versetzung ist mitbestimmungspflichtig (§ 99 Abs. 1 BetrVG). Ob der BR der Versetzung widersprechen kann, richtet sich nach § 99 Abs. 2 BetrVG. Rufen Sie bei weiteren Fragen die W.A.F. (08157/4000) an. Da werden Sie geholfen!
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