Erstellt am 01.05.2005 um 18:37 Uhr von otto
Man muß untescheiden:
- Versetzung als arbeitsrechtliches Problem
- Versetzung als betriebsverfassungsrechtliches Problem
Arbeitsrechtlich kommt es auf den Inhalt des Arbeitsvertrags an. Wenn dort steht, Arbeitsort ist z.B. Bochum, kann der Arbeitgeber die Mitarbeiterin nicht gegen ihren Willen z.B. nach Köln versetzen. Dann müßte er eine Änderungskündigung aussprechen und dafür einen Kündigungsgrund haben.
Steht im Arbeitsvertrag z.B. als Einsatzgebiet NRW, kann der Arbeitgeber sie auch gegen ihren Willen nach Köln versetzen.
Für den BR gilt: Diese Versetzung ist mitbestimmungspflichtig (§ 99 Abs. 1 BetrVG). Ob der BR der Versetzung widersprechen kann, richtet sich nach § 99 Abs. 2 BetrVG.
Rufen Sie bei weiteren Fragen die W.A.F. (08157/4000) an. Da werden Sie geholfen!