Stellenbeschreibung - Gibt es für den BR Handlungsmöglichkeiten dieses zu erzwingen?
Eine MA wurde vor 2 Jahren auf eine neu eingerichtete Stelle eingestellt. Sie erhält ständig zusätzliche Arbeiten womit Sie überfordert ist und möchte daher, dass der BR mit dem AG endlich eine Stellenbeschreibung erarbeitet. Gibt es für den BR Handlungsmöglichkeiten dieses zu erzwingen?
Community-Antworten (7)
13.02.2007 um 12:09 Uhr
Nein! Eine Stellenbeschreibung ist nicht zu erzwingen. Der MA kann seine Situation aber über § 81 Abs. 1 BetrVG klären.
Ich will nicht unken, aber könnte es nicht sein, dass die MA tatsächlich mit den Aufgaben die mit dieser Stelle zusammenhängen überfordert ist und das es nicht die zusätzlichen Aufgaben sind. Ich frage so komisch, weil ich so einen Fall aus unserem Betrieb kenne.
13.02.2007 um 12:33 Uhr
MoinMoin@ all. Natürlich muß der BR für eine Ausschreibung sorgen. Der AN sollte auf eine Änderungskündiegung bestehen.KschG §102 oder §99 BVG. Mehr Arbeit mehr Geld.
13.02.2007 um 12:41 Uhr
@DoniDoni
Ausschreibung? Ich glaube Du verwechselst da etwas. Ich gebe Dir zwar recht, dass evtl. eine Versetzung vorliegen könnte (obwohl der sachverhalt da noch nicht viel hergibt), aber warum gleich eine Änderungskündigung???
13.02.2007 um 12:46 Uhr
Xanthippe,
warum beschreitet Ihr nicht einen anderen Weg? Es geht doch letztendlich nicht um eine fehlende Stellenbeschreibung, sondern um die ständige Überforderung durch zuätzliche Aufgaben.
Zieht man sich einmal die Ausführungen zum Beschwerderecht eines ANs zu Gemüte, könnte der BR gem. §84 BetrVG tätig werden und beim AG auf diesem Weg auf Abhilfe hinwirken.
13.02.2007 um 13:07 Uhr
Dank Dir Paula, ich denke die MA wird wirklich überfordert und der § 81 trifft zu 100 % zu.
13.02.2007 um 13:09 Uhr
Nagut : Wenn eine Änderung nicht vorliegt? Dann ist halt eine Umgrupierung vorgenommen worden. Auf jedenfall muß der AG darüber mit dem AN einen Vertrag , neu oder geändert aufnehmen. Sonnst wird der AN ja zum Laufrad für alle Projekte.
13.02.2007 um 13:41 Uhr
DoniDoni die MA wurde für eine völlig neue Tätigkeit in unseren Betrieb eingestellt, niemand wußte zu Anfang so recht welche Aufgaben dazu kommen bzw. in welcher Richtung sich dieser Job entwickeln würde, Hat also absolut nichts mit Versetzung und Umgruppierung zu tun. Es geht wirklich darum, ihr Aufgabengebiet abzustecken.
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