Zwei Werke ein Betriebsrat ?
In unserem werk gibt es 37 Mitarbeiter unser Hauptwerk hat ca. 120 Mitarbeiter zusammen soll ein Betriebrat gewählt werden der aus 7 Personen ( 6 und min. 1 Frau )besteht gibt es eine Quotenregelung oder dergleichen. sonst haben unsere Kanidaten doch gar kein chance.
Community-Antworten (2)
01.05.2005 um 20:52 Uhr
Tut mir leid, aber für Betriebsteile gibt es keine Quotenregelung. § 15 Abs. 1 BetrVG regelt nur, daß sich der BR möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche zusammensetzen soll (!!).
02.05.2005 um 08:45 Uhr
Im § 15 BetrVG heist es: Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechtern (1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. 2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. sönen Gruß Werner
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