Erstellt am 27.04.2005 um 20:53 Uhr von Rollie
Wer sagt, das der BRV die Freistellung erhalten muß. Darüber berät und beschließt das Gremuim gemeinsam.
Erstellt am 28.04.2005 um 06:38 Uhr von Frank B.
Lies dir doch mal den §38 BetrVG genauer durch. Da steht nix von BRVorsitzenden freizustellen. Es heisst Mitglieder! Die Freizustellenden fangen auch schon bei 200 MA an. Ihr müsst euch aber vorher einigen und mit dem AG darüber beraten, wer freizustellen ist.
Erstellt am 28.04.2005 um 06:42 Uhr von Werner
Laut BetrVG ist ab 200 MA ein BR frei zu stellen.
Nach Beratung mit dem AG wird das freizustellende BR Mitglied in geheimer Wahl aus dem Kreis der BR gewählt.
Schau Dir den §38 BetrVG an da steht alles genau beschrieben.