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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ein Geschäftsführer sagen, dass der Betriebsrat kriminelle Handlungen unterstützt?

S
Sylvia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage, die wir als BRäte uns nach einer kürzlich durchgeführten Betriebsversammlung stellen: Darf ein Geschäftsführer auf einer BetrV vor den Mitarbeitern sagen, dass der BR "kriminelle Handlungen" unterstützt? - So geschehen bei uns, weil der BR bei einer Kündigung, in der es um Zeitdiebstahl ging, widersprochen hatte. Danke für Eure Antworten!

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

27.04.2005 um 08:49 Uhr

Ihr solltet euch mal den §23 Abs.3 BetrVG durchlesen und überlegen, ob ihr nicht euren AG darauf hinweist, das dies eine grobe Pflichtverletzung ist und bei Wiederholung zur rechtlichen Konsequenzen führt. Ihr müsst dann aber auch den nächsten Schritt in Erwägung ziehen, den Gang zum Arbeitsgericht!

R
Rollie

27.04.2005 um 23:02 Uhr

Über solche Aussagen muß man stehen. Da es sich ja um eine Betriebsversammlung handelte, hätte der BRV ja die Möglichkeit gehabt, das klar zustellen.

Ein Betriebsratsgremium muß sich nicht für seine Entscheidungen rechtfertigen.

Schwieriger dürfte es sein, vernünftige und überzeugende Gründe zu finden, einer solchen Kündigung widersprechen zu können.

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