Beschlussfähigkeit
Bei ist gerade folgendes Problem. Wir sind 9 BR-Mitglieder. Aufgrund Urlaubszeit und Krankheit kommt es in letzter häufiger vor, das wir nicht mal mehr 9 Mitglieder sind mit den Ersatz-Mitgliedern. Ist es zulässig mit weniger Personen Beschlüsse zu fassen?Klar muß die Mehrheit dafür sein, aber ich möchte vermeiden, daß unsere Beschlüsse nichtig sind.
Community-Antworten (2)
27.04.2005 um 11:11 Uhr
Wenn Du ordnungsgemäß eingeladen hast, aber nicht die volle BR Zahl erscheint, sind die Beschlüße rechtlich in Ordnung.
27.04.2005 um 11:44 Uhr
voraussetzung der Besdchlussfähigkeit ist, dass mindestens die Hälfte der BRMs anwesend sind. einschließlich aller Nachrücker, d.h. ineurem Fall, dass mindestens 5 geladene BRMs da sein müssen. Danach ist einfache Mehrheit beim Beschluß wie üblich. Gruß Ottmar
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